Masern-Wette

Haftbefehl gegen Impfgegner

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Tettnang -

Im kuriosen Streit um die Existenz von Masernviren hat ein Amtsgericht am Bodensee Haftbefehl gegen einen Impfgegner erlassen. Damit soll der Mann gezwungen werden, eine eidesstattliche Erklärung über sein Vermögen abzugeben oder 100.000 Euro zu hinterlegen. Diese Summe hatte der Biologe aus Langenargen im Jahr 2011 demjenigen versprochen, der Existenz und Größe von Masernviren mit Hilfe von wissenschaftlichen Publikationen belegen kann. Ein Mediziner aus dem Saarland legte Fachliteratur zum Nachweis vor und forderte das Geld ein – allerdings vergeblich.

Das Landgericht Ravensburg verurteilte den Impfgegner im März zur Zahlung der 100.000 Euro an den Arzt. Der Biologe legte Berufung ein. Der Haftbefehl zur Erzwingung sei am 21. September ausgestellt worden, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Tettnang.

Der Biologe stellt die Idee von krankmachenden Viren generell infrage, daher hatte er dem Arzt kein Geld überwiesen. Daraufhin hatte der Mediziner das Geld vor Gericht eingefordert. Die Richter urteilten, die Kriterien des Preisausschreibens seien formal und inhaltlich erfüllt worden. Der Impfgegner kündigte an, in Berufung zu gehen.

Der Mediziner war über das Internet auf das 100.000-Euro-Angebot des Biologen aufmerksam geworden. Er ließ sich die Wette erst schriftlich bestätigen und suchte dann sechs wissenschaftliche Publikationen zu dem Thema heraus. Mitsamt seiner Kontodaten schickte er sie dem Impfgegner aus Langenargen. Dieser wollte jedoch nicht zahlen, weil die Fachartikel aus seiner Sicht die Existenz und Größe der Viren – und auch ihre krankmachende Eigenschaft – nicht belegen können.

Genau diese krankmachende Eigenschaft zweifelt der Biologe nämlich an: Masern beispielsweise würden durch eine Vergiftung oder aber durch psychosomatische Faktoren ausgelöst und nicht durch Viren, sagt er. „Man sagt ja auch 'jemand hat eine dünne Haut', etwa nach einem Trauma.“ Das Impfen gegen Masern und Viren generell habe daher keine wissenschaftliche Rechtfertigung.

Der Prozess in Ravensburg kam zu einer Zeit, in der in Deutschland erneut über eine mögliche Impfpflicht diskutiert wird. Denn allein in diesem Jahr haben sich mehr als 900 Menschen in der Bundesrepublik mit Masern angesteckt. Bis Ende Februar wurden an das Robert Koch-Institut (RKI) Masernausbrüche aus 13 Bundesländern gemeldet. Nach Berlin gab es in Bayern, Brandenburg und Sachsen die meisten Patienten.

Unter Wissenschaftlern ist die Existenz von Masernviren unumstritten. Das sei völlig eindeutig, sagt der Leiter der Sektion für Infektiologie und Rheumatologie an der Uniklinik Freiburg, Philipp Henneke. Das sei so eindeutig wie wenige Dinge in der Medizin. „Schon vor 100 Jahren konnte die infektiöse Genese nachgewiesen werden. Eine Diskussion darüber ist aus meiner Sicht völlig abwegig.“

Erstmals verhandelt wurde im April 2014. Das Gericht vertagte sich und ließ zunächst ein Sachverständigengutachten anfertigen. Dies hat laut Gericht erst im Herbst vorgelegen. Der Sachverständige wurde im Verfahren ebenfalls gehört.

Ein Gutachter des Instituts für Medizinische Mikrobiologie, Virologie und Hygiene an der Uni Rostock äußerte sich im Prozess ähnlich: „Die Existenz des Masernvirus ist in der Fachliteratur weltweit anerkannt“, sagte der Biologe und Mediziner. Er habe keinen Experten gefunden, der zu diese Frage Zweifel äußern würde. Das Gericht folgte seiner Einschätzung und urteilte, die Kriterien des Preisausschreibens seien formal und inhaltlich erfüllt worden.

Auch bei der Fortsetzung am Donnerstag war der Gerichtssaal vollbesetzt – im Publikum saßen sowohl Impfgegner als auch -befürworter, die den Prozess mitunter lautstark kommentierten. Wie emotional und heftig der Streit ums Impfen geführt werden kann, hatte der Kläger nach eigenen Angaben selbst erlebt: Er sei im Internet mehrfach verleumdet und bedroht worden und habe deshalb einen eigenen Bodyguard mitgebracht, ließ er über seine Anwältin mitteilen.

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