Hygienemängel

Haft für Schmuddel-Mediziner

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Wegen übler Hygiene in seinem ambulanten Operationszentrum muss ein 63 Jahre alter Orthopäde aus Fulda zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Der Mediziner darf nach dem Urteil des Landgerichts Fulda außerdem in den kommenden zwei Jahren nicht mehr operieren. Der Mann wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung und des vorsätzlichen Verstoßes gegen das Medizinproduktegesetz verurteilt.

Drei Patienten hatten sich in dem Operationszentrum nach Routineeingriffen im April 2010 mit lebensbedrohlichen Streptokokken infiziert. Sie mussten mehrere Not- und Nachoperationen ertragen. Unter anderem hatte eine 62-jährige Frau drei Wochen lang im Koma gelegen. Ihr wurde ein Bein amputiert. Eine 29-jährige ehemalige Rettungsassistentin wurde laut Gericht infolge der Krankheit erwerbsunfähig.

Der Richter sagte in seiner Urteilsbegründung, das Team habe in normaler Straßenkleidung operiert. Narkosemasken seien zu oft verwendet worden und medizinische Instrumente verschmutzt sowie bräunlich-rot verfärbt gewesen. An manchen Instrumenten hätten sogar Textilflusen gehangen. Die Mitarbeiter seien zudem nur unzureichend ausgebildet gewesen.

 

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