Das Gutachten über die vermeintliche Hirnschädigung des Pfusch-Apothekers Peter S. war Thema vor dem Landgericht Essen. Die Richter bemängelten: „Es endet da, wo es interessant wird.“ Die Verteidigung möchte einen Mitarbeiter der Hexal-Rechtsabteilung als Zeugen hören.
Das vorläufige Gutachten wurde von Psychiater Pedro Faustmann von der Ruhr-Universität Bochum erstellt. Er hatte S. im Dezember und Januar zweimal in der Haft besucht. Der Richter bemängelte laut Correctiv, in dem Gutachten werde der Lebenslauf eines „typischen Akademikers“ beschrieben. „Interessant wird es erst da, wo berichtet wird, wie die alltägliche Arbeit läuft und Medikamente hergestellt werden.“ Diesen Teil decke das Gutachten allerdings nicht ab. Der Richter möchte wissen, ob S. gegenüber einem vom Gericht bestellten Sachverständigen Aussagen dazu machen würde. Die Verteidigung will über die Anfrage beraten.
In dem Gutachten werden Krankenunterlagen von S. Unfall 2008 ausgewertet. Daraus werde laut Gericht ersichtlich, dass nicht Faustmann den Begriff des „Hirnorganischen Psychosyndroms“ einführe, sondern die behandelnden Ärzte nach dem Unfall diese Diagnose bei S. stellten. Darum wollen die Richter jetzt ein psychiatrisches Sachverständigengutachten einholen. Die Nebenklage erhielt Kopien von Faustmanns Gutachtens, Angaben zum Gesundheitszustand von S. Eltern werden darin allerdings geschwärzt.
S. hat den Rang eines Hauptmanns bei der Bundeswehr. Ein Anwalt der Nebenklage beantragte daher eine Meldung über das Gutachten zur Hirnschädigung an die Bundeswehr. Dort könnten S. Disziplinarmaßnahmen drohen. Die Nebenklage forderte außerdem unter Verweis auf das Gutachten, die Verhandlungsfähigkeit des Apothekers zu überprüfen.
Die Verteidigung will weitere Zeugen vernehmen. Zwei Onkologen sollen bezeugen, dass sich nach der Razzia und dem Wechsel der Apotheke die Farbe und Konsistenz der Krebstherapien nicht änderte. Außerdem soll ein Mitarbeiter der Rechtsabteilung von Hexal geladen werden. Es liege nahe, dass der Hexal-Vertreter Wilfried H. seine Aussage nach einer Rechtsberatung seines Unternehmens einstudiert habe.
APOTHEKE ADHOC Debatte