Luxemburg

Großherzog gegen Sterbehilfe

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Großherzog Henri von Luxemburg will ein Gesetz zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe nicht unterschreiben. Nach Informationen von RTL Radio Luxemburg vom Dienstag führte er für seine Entscheidung „Gewissensgründe“ an. Das Gesetz, über das vor Weihnachten im Parlament in zweiter Lesung abgestimmt werden soll, könnte ohne Unterschrift des Großherzogs nicht in Kraft treten.

Laut Gesetzentwurf darf ein Arzt im Großherzogtum künftig einem unheilbar Kranken helfen, der seinen Wunsch zum Sterben ausdrücklich geäußert hat. Dies soll sowohl durch einen aktiven Beitrag des Arztes (Tötung auf Verlangen) als auch in einer Assistenz (ärztlich assistierter Suizid) möglich sein. In den Niederlanden, in Belgien und in der Schweiz ist Sterbehilfe in unterschiedlichen Ausmaßen
gesetzlich erlaubt.

Den Angaben zufolge ist es das erste Mal, dass der Großherzog die Unterschrift unter ein Gesetz verweigert. „Das ist Wasser auf die Mühlen bei all denen die der Monarchie kritisch gegenüber gestellt sind“, hieß es. Insider vermuten, dass die Weigerung des Großherzogs „eine institutionelle Krise“ auslösen könnte.

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