Klinikware

Großhändlerin muss ins Gefängnis

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Im Zusammenhang mit der illegalen Umwidmung von Klinikware hat das Landgericht Lübeck weitere Urteile gesprochen. Am Freitag wurde eine Pharmahändlerin aus dem schleswig-holsteinischen Norderstedt wegen Betruges in besonders schwerem Fall zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zuvor waren im gleichen Fall bereits ein angestellter Apotheker sowie ein Lübecker Apothekeninhaber zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt worden. Ihnen wird vorgeworfen, Klinik-Medikamente verbilligt eingekauft und dann für erhöhte Preise in den Offizinhandel gebracht zu haben.

Einer Sprecherin des Gerichts zufolge hatte die krankenhausversorgende Apotheke Zytostatika direkt bei den Herstellern eingekauft. Die Pharmahändlerin soll die Klinikware entweder an Apotheken oder andere Zwischenhändler zum höheren Offizinpreis weiterverkauft haben. Dabei sei ein Gesamtschaden von rund 350.000 Euro entstanden. Einen Teil des „Gewinnes“ habe die Verurteilte den Apothekern überwiesen.

Einem Bericht der Schleswig-Holsteinischen Zeitung (SHZ) zufolge hatte sich die 64-Jährige das System selbst ausgedacht und dann die Apotheker mit ins Boot geholt. Die Großhändlerin soll den Pharmazeuten regelmäßig Bestelllisten geschickt haben. Mit einem Fön oder Lösungsmitteln sollen die Aufkleber von den Arzneimittelpackungen gelöst worden sein, die die Medikamente als Klinikware kennzeichneten.

Laut Gerichtssprecherin konnte der Fall dank der umfassenden Aussagen der Apotheker aufgelöst werden. Mitte August war zunächst der Inhaber verurteilt worden, das Urteil gegen den angestellten Pharmazeuten folgte vor zwei Wochen. Wegen der Hilfe bei der Aufklärung sei die Freiheitsstrafe von zwei Jahren in beiden Fällen auf Bewährung ausgesetzt worden, sagte die Sprecherin. Der Angestellte muss außerdem eine Geldstrafe von rund 120.000 Euro zahlen.

Der Betrugsfall ist damit jedoch noch nicht komplett aufgelöst: Weiterhin offen sind zwei Verfahren gegen Beratungsapotheker der AOK Nordwest. Die Mitarbeiter der Kasse sollen mit den Apothekern unberechtigte Preisnachlässe vereinbart und diese veranlasst haben, auch ambulant tätige Ärzte illegal mit Klinikware zu versorgen. Im Gegenzug seien Abrechnungskosten zugunsten der Kasse reduziert worden, etwa im Bereich von Zytostatikarezepturen oder Wochenblistern, so der Verdacht.

Nach internen Prüfungen hatte die Kasse kein Fehlverhalten festgestellt und den Pharmazeuten daher nicht gekündigt. Das Urteil soll noch im Oktober gesprochen werden.

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