Social Media

Goldene Facebook-Regeln für Apotheken

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Berlin -

Langweile niemals deine User – denn sie kommen nicht wieder. Das ist der wichtigste Ratschlag, den man Unternehmern für ihre Facebook-Aktivitäten geben kann. Doch in Apotheken gelten zusätzliche Gesetze. Wer sie bricht, bekommt schnell Ärger.

Sascha Lemm ist Geschäftsführer von Staude Software in Oberhausen, mit seinem Team hat er sich unter anderem auf die Facebook-Beratung spezialisiert. „Wir haben in ganz Deutschland rund 700 Kunden, beraten Apotheken, Ärzte und Zahnärzte. Die Apotheken machen den Großteil dabei aus.“ In seinen Seminaren sitzen Apotheker, PTA und PKA. „Die Apotheken fragen uns, was sollen wir posten, was nicht?“, erzählt Lemm. Die Fallstricke lauern schon am Anfang. „Das größte Problem ist, dass Apotheken ihre Facebook-Seite starten und danach passiert gar nichts. Die Kunden gehen auf die Seite, sehen, dass am 5. April 2017 zuletzt gepostet wurde – und sind sofort wieder weg. Sie denken sich, okay, das ist veraltet, da kümmert sich niemand.“

Sein Rat: Zehn bis zwölf Postings pro Monat sollten es schon sein. Apothekern empfiehlt er: „Schauen Sie in den Pausen, wer von Ihren Mitarbeitern immer am längsten am Smartphone hängt! Er oder sie sollte die Facebook-Betreuung übernehmen.“ Weil er oder sie weiß, wie es geht.

Ein weiterer Fehler, den Apotheker machen: „Sie posten Links zu Gesundheits-Artikeln.“ Also zu Texten, die bereits auf anderen Portalen erschienen sind. Lemm warnt: „Das sucht niemand auf einer Apothekenseite, dafür braucht man keine Facebook-Seite.“ Speziell auf Apothekenthemen zielende Texte zum Thema Gesundheit sind aus seiner Sicht hingegen in Ordnung.

Er sagt: „Die User möchten wissen, wie es hinter den Kulissen einer Apotheke aussieht. Posten Sie das erfolgreiche Ausbildungsende eines Mitarbeiters und viele Fotos.“ Auch das Einräumen der Regale kann beispielsweise ein gutes Foto sein. Daily business für die einen, eine neue Welt für all jene User, die nichts mit Apotheke zu tun haben.

Auch ein Mini-Porträt eines Mitarbeiters, der erzählt, warum er so gern in der Apotheke arbeitet und warum er demnächst im Urlaub an die Ostsee fährt, eignet sich für einen guten Facebook-Auftritt. Idealerweise garniert mit selbst gemachten Fotos, denn aus dem Internet klauen gilt nicht. Mit eigenen Bildern ist man immer auf der sicheren Seite. Alternativ kann man Bilddatenbanken nutzen und dort die Nutzungsrechte erwerben.

Lemm warnt: „Teilt man als Apothekerin oder Apotheker einen Link oder ein Bild auf der Facebook-Seite, das die Rechte am eigenen Bild einer anderen Person verletzt, haften Sie dafür.“ Das kann schnell ein paar tausend Euro kosten und Ausreden wie „Das habe ich nicht gewusst“ wird jeder Richter lächelnd vom Tisch fegen.

Facebook ist das Mekka der Plaudertaschen, trotzdem gelten für die Offizin strenge Regeln. Grundsätzlich gilt: In Postings darf nicht übertrieben werden, es dürfen keine falschen oder irreführenden Aussagen veröffentlicht werden. Weitere wichtige Tipps vom Profi: „Apothekenmitarbeiter dürfen nicht über ein persönliches Geheimnis berichten, welches ihnen in Ausübung ihres Berufs bekannt wurde. Dies ist ein Verstoß gegen § 203 (Verletzung von Privatgeheimnissen) des Strafgesetzbuches.“ Verstöße werden mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet. Auch der Vergleich verschiedener Medikamente ist verboten.

Von grammatikalischen Superlativen rät der Experte ebenfalls ab. „Bezeichnen Sie kein Medikament als das beste oder als das fortschrittlichste. Auf Produktwerbung verzichtet man am besten ganz. Offizin-Mitarbeiter dürfen auch auf keinen Fall verschreibungspflichtige Medikamente empfehlen. Das verbietet das Heilmittelwerbegesetz.“

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