Warentest

Kassen: Patienten zahlen für Beratung APOTHEKE ADHOC, 24.04.2014 11:40 Uhr

Anspruch auf Beratung: Laut GKV-Sprecher Florian Lanz bekommen die Apotheken für die Beratung „gutes Geld aus den Portemonnaies der Beitragszahler“ . Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Die Krankenkassen nutzen den Apothekentest von Stiftung Warentest als Steilvorlage: „Die Versicherten haben das Recht auf eine gute Beratung durch den Apotheker“, erklärt der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian Lanz. „Für jedes verschreibungspflichtige Medikament, dass ein Apotheker über die Ladentheke reicht, bekommt er auch für die Beratung gutes Geld aus den Portemonnaies der Beitragszahler.“

Als Beispiel verweist Lanz auf die Honorierung im Fall von Glivec: In der Dosierung von 400 mg und der Großpackung mit 90 Filmtabletten lägen der Apothekeneinkaufspreis bei 8239,45 Euro und der Apothekenverkaufspreis bei 10.109,22 Euro. Die Apotheken erhielten damit pro abgegebener Packung 253,89 Euro.

Ein weiteres Beispiel ist Berodual N mit einem Honorar von 8,29 Euro pro abgegebener N3-Packung.

Warentest hatte Ende vergangenen Jahres die Beratungs- und Servicequalität in den Apotheken unter die Lupe genommen. Nur jeweils vier der getesteten 21 Vor-Ort- und 17 Versandapotheken schnitten mit „gut" ab. Fünf Offizin-Apotheken wurden mit „ausreichend“ bewertet, dazu kommen genauso viele Versandapotheken.