Giffey: Gesetzentwurf zu § 219a im Januar dpa, 20.12.2018 09:18 Uhr
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hat nach dem Kompromissvorschlag der Bundesregierung zur Beibehaltung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche einen entsprechenden Gesetzentwurf für Januar angekündigt. „Die SPD hatte zwei grundlegende Ziele: umfassende Informationen für die betroffenen Frauen zu ermöglichen und Ärztinnen und Ärzten Rechtssicherheit zu geben“, sagte die SPD-Politikerin der „Rheinischen Post“.
Beides werde mit der erzielten Einigung erfüllt. Nach monatelangen Debatten hatten sich fünf beteiligte Minister vergangene Woche auf eine Sowohl-als-auch-Lösung geeinigt. Das Werbeverbot bleibt demnach bestehen, aber die Informationen für Frauen, die ungewollt schwanger geworden sind, werden verbessert.
§ 219a verbietet „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche – demnach macht sich schon strafbar, wer „seines Vermögensvorteils wegen“ öffentlich Schwangerschaftsabbrüche anbietet. Er soll nun ergänzt werden und die Rechtssicherheit für Ärzte erhöhen, die Abtreibungen anbieten. Verbände stellten dies infrage. Auch innerhalb der SPD gibt es erheblichen Gegenwind für die jetzt gefundene Lösung.