Altarzneimittelentsorgung

„Gib der Natur nicht den Rest!“

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Berlin -

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) startete Mitte Januar eine Kampagne zugunsten der Natur. Unter dem Motto „Gib der Natur nicht den Rest“ informiert das Ministerium im Januar und Februar über die richtige Entsorgung von Medikamenten. Ziel der Aktion ist die Reduzierung von Wirkstoffrückständen in Flüssen, Seen und Trinkwasser.

Altmedikamente = Siedlungsabfall

Als Siedlungsabfall werden Abfälle aus privaten Haushalten und vergleichbaren Einrichtungen, sowie hausmüllähnliche Abfälle (aus Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen) bezeichnet. Die Entsorgung des Hausmülls liegt im Zuständigkeitsbereich der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger – in der Regel die Kommunen. Die Kampagne klärt darüber auf, dass Arzneimittel nicht in die Toilette oder den Abfluss gehören. Je nach Kommune gibt es unterschiedliche Entsorgungswege, die den Verbrauchern eine flächendeckende Entsorgungsmöglichkeit garantieren sollen. Hierzu zählen:

  • Graue Restmülltonne
  • Schadstoffsammelstelle
  • Recyclinghof
  • Apotheke

„Richtig entsorgen wirkt“

Ein unvermeidbarer Teil kommt mit dem Urin oder beim Stuhlgang in die Umwelt. 20 bis 45 Prozent der Bevölkerung entsorgen abgelaufene oder nicht mehr benötigte Medikamente über die Toilette oder die Spüle, das zeigt eine Befragung des Institutes für sozial-ökologische Forschung aus dem Jahr 2015. Dieser Anteil ist vermeidbar.

Die Krux mit der richtigen Entsorgung

Die jeweilig korrekte Entsorgung wird auf kommunaler Ebene geregelt. So fallen Arzneimittelabfälle in Berlin unter die Problemfallverordnung. Diese weist ausdrücklich darauf hin, dass Medikamente nicht über den Hausmüll zu entsorgen sind. Berliner können zwischen zwei Methoden wählen: Die nicht mehr benötigten Präparate können zum Schadstoffhof der Berliner Stadtreinigung (BSR) gebracht werden oder in der nächsten Apotheke abgegeben werden. Bis zu einem Gewicht von 20 kg ist die Abgabe bei der BSR kostenfrei.

Im Saarland hingegen sieht es anders aus: Dort läuft die Entsorgung über die Restmülltonne. 2015 startete das Bundesland eine eigene Kampagne. Damals warb Lea, die Sympathiefigur der Aktion, auf zahlreichen Plakaten für das Entsorgen in die schwarze Tonne. Die damalige Gemeinschaftsinitiative aus Ärztekammer und Apothekerkammer empfohl, Tabletten aus den Blistern zu lösen, sodass Arzneimittel und Plastikmüll getrennt entsorgt werden können. Flüssige Zubereitungen sollten im Ganzen in der Restmülltonne landen. Im Saarland verweist man darauf, dass nur einige Apotheken die alten Arzneimittel zurücknehmen.

Eine weitere Möglichkeit der Arzneimittelentsorgung besteht in Hessen: Die Stadt Frankfurt empfiehlt die Entsorgung über Schadstoffmobile. Diese fahren durch die Stadt und machen an unterschiedlichen Tagen halt. Über Daten und Öffnungszeiten können sich die Bürger online beim Frankfurter Entsorgungsservice informieren. Die Resonanz ist gering: 2019 gaben nur 739 Bürger gefährliche Haushaltsabfälle beim Schadstoffmobil ab – 123 weniger als im Vorjahr. Eine Entsorgung über den Restmüll „sei keine gute Lösung“. Eine Abgabe der Altarzneimittel in Apotheken wäre in handelsüblichen Mengen möglich, würde aber auf freiwilliger Basis laufen.

Zuletzt hatte das Büro für Technikfolgen­ Abschätzung beim Bundestag (TAB) einen Bericht über Arzneimittelrückstände in Trinkwasser und Gewässern vorgelegt. Hintergrund des Berichts ist der seit Jahren 
zunehmende Verbrauch von Arzneimitteln. Ausgeschieden 
gelangen diese wieder in Grundwasser und Gewässer.

Beim Genuss von Trinkwasser sei derzeit nichts zu befürchten, aber aus Laborversuchen
 und ersten Felduntersuchungen gebe es „interpretationsbedürftige Hinweise, dass Gewässerökosysteme durch Arzneimittelrückstände 
in 
Kombination 
mit 
anderen
 Mikroverunreinigungen beeinträchtigt werden“ können. Es gebe „noch große Wissenslücke über Vorkommen und Wirkungen von Arzneimittelrückständen in der Umwelt“, heißt es im Vorwort des Berichts.

Die am häufigsten wurden folgene Wirkstoffe in der Umwelt nachgewiesen:

  • jodierte Röntgenkontrastmittel
  • synthetische Hormone (beispielsweise Antibabypille)
  • Diclofenac
  • Beta-Blocker
  • Lipidsenker
  • Carbamazepin
  • Sulfamethoxazol
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