Gezogene Zähne: Gericht sieht Behandlung als Körperverletzung dpa, 18.03.2022 18:07 Uhr
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat 33 Behandlungen eines früheren Zahnarztes aus Pforzheim als gefährliche Körperverletzung eingestuft. Es hob einen Beschluss des Landgerichts Karlsruhe auf, das vier Fälle als verjährt sah, bestätigte ein OLG-Sprecher am Freitag.
Das OLG sah in allen angeklagten Fällen gefährliche Körperverletzung gegeben und nicht nur einfache Körperverletzung (Aktenzeichen: 1 Ws 47/22). Erstere verjährt nach zehn Jahren, die einfache Körperverletzung nach fünf Jahren.
Das OLG gab damit der Pforzheimer Staatsanwaltschaft auf ihre Beschwerde hin Recht: Diese hatte argumentiert, das in 33 Fällen vorgenommene und nicht notwendige Ziehen der Zähne mit der Zange sei ein Einsatz mit einem gefährlichen Werkzeug gewesen. Die Fälle geschahen nach Informationen der Pforzheimer Zeitung zwischen Juli 2010 und Juni 2014. Der Zahnarzt habe das Ziehen der Zähne als zwingend notwendig dargestellt.
Der Zeitung zufolge lagen der Polizei ursprünglich mehr als 100 Fälle vor, in denen frühere Patienten behaupteten, dass der Zahnarzt ihnen nahegelegt habe, sich wegen angeblich irreparabler Schäden die Zähne durch teure Implantate ersetzen zu lassen.