Gesundheitsversorung

Geldstrafe wegen verweigerter Hilfe dpa, 16.04.2014 13:25 Uhr

Fürth - 

Weil sie einem schwer kranken Flüchtlingskind im Zirndorfer

Aufnahmelager nicht geholfen haben, sind drei Mitarbeiter zu Geldstrafen

verurteilt worden. Sie hätten gesehen, dass es dem Kind schlecht ging und trotzdem nicht geholfen, sagte der Richter am Dienstag am Amtsgericht Fürth in Bayern. Das sei ein „herzloses Verhalten, zu

dem mir eigentlich nichts einfällt“.

 

 

Eine Mitarbeiterin der Einrichtung muss wegen unterlassener Hilfeleistung 60 Tagessätze je 40 Euro zahlen. Zwei Pförtner wurden wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen zu ebenfalls 60 Tagessätzen je 45 beziehungsweise 50 Euro verurteilt. Ein Bereitschaftsarzt wurde freigesprochen.

Das etwa ein Jahr alte Kind erkrankte 2011 an einer Infektion. Die Pförtner riefen trotz Bitte der Eltern keinen Arzt oder Rettungswagen. Auch die Angestellte habe keinen Arzt gerufen, sondern die Familie zu Fuß zu einem Mediziner geschickt. Ein Autofahrer kam an der Familie vorbei und brachte sie in eine Arztpraxis.

Bei den Pförtnern folgte das Gericht den Forderungen der Staatsanwältin. Für den Arzt hatte die Anklägerin auf eine hohe Geldstrafe plädiert. Dem folgte der Richter nicht. Der Arzt habe noch nicht erkennen können, dass der Junge so schwer erkrankt war.