Zwischen Heilpraktikern und Thüringer Behörden ist ein Streit über die Therapie mit Luft aus Bienenstöcken bei Atemwegsbeschwerden entbrannt. Das Gesundheitsamt in Jena hat einer Naturheilkundlerin die Methode unter Androhung eines Zwangsgeldes verboten. Eine solche Behandlung berge eine „Gefahr für Leib und Leben und Gesundheit“ von Patienten, heißt es zur Begründung. Hinter diesem Schritt stehen auch das Landesverwaltungsamt und die Landesärztekammer. Heilpraktiker fürchten nun, dass damit ein Präzedenzfall geschaffen wird, der bei Behörden bundesweit Schule macht – und kündigen Widerstand gegen das Vorgehen der Behörden an.
Bei der Behandlung mit Stockluft inhaliert der Patient über eine Maske die 35 bis 37 Grad warme Luft aus dem Bienenstock. „Die darin enthaltenen ätherischen Öle, sekundären Pflanzenstoffe oder Alkohole wirken antibakteriell und beruhigend auf die oberen Atemwege“, heißt es beim Deutschen Apitherapie-Bund. Die Fachleute berufen sich dabei auf ihre Erfahrung aus der Praxis – wissenschaftliche Studien, welche die Wirkung bestätigen, gibt es bisher nicht.
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