Für viele Ruheständler, die für die Erziehung ihrer Kinder eine Zeit lang nicht gearbeitet haben und über Ehepartner versichert waren, ist ab August eine günstigere Krankenversicherung möglich. Erziehungszeit wird auf die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) angerechnet. Änderungen ergeben sich in diesem Monat auch für Erzeuger von Gewerbemüll.
Krankenversicherung für Rentner: Voraussetzung für eine oft kostengünstigere Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist, dass eine „Vorversicherungszeit“ erfüllt ist. Rentner müssen dafür die sogenannte 9/10-Regel erfüllen. Das heißt, dass Betroffene in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens mindestens 90 Prozent in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert waren. Zum 1. August 2017 ändern sich nun die Voraussetzungen: Dann werden für jedes Kind drei Jahre pauschal als „Vorversicherungszeit“ für eine KVdR-Pflichtversicherung angerechnet.
Gewerbeabfall: Ab 1. August gilt für Gewerbeabfall eine strengere Mülltrennung. Vor allem auf großen Baustellen stehen Änderungen an. Es geht um Vorgaben für den Umgang mit gewerblichen Siedlungsabfall wie Tapeten- und Metallreste oder Abfälle privater Haushalte und mit bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Auch geht es um Ausnahmen von der Pflicht zur Getrenntsammeln sowie um Dokumentationspflichten.
Energielabel: Die im Frühjahr auf EU-Ebene verabschiedete neue Energielabel-Verordnung tritt am 1. August 2017 in Kraft. Damit wird nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums der Rechtsrahmen für die schrittweise Umstellung des EU-Labels mit den „A+++“-Klassen zum Energieverbrauch zurückgeführt auf eine leicht verständliche und klare A- bis G-Skala. Bis Herbst 2018 würden zunächst die Verordnungen zu Waschmaschinen, Kühlschränken, Geschirrspülern, TV und Monitoren sowie Beleuchtung überarbeitet. Nach einer Umstellungszeit für die Hersteller seien die neuen Energielabel mit der Skala A bis G für die Verbraucher ab Ende 2019/Anfang 2020 in den Geschäften sichtbar.
Berufskrankheiten: Die Liste der Berufskrankheiten wird erweitert. Zum 5. August 2017 werden nach Angaben der Bundesregierung fünf weitere Erkrankungen aufgenommen – darunter Fokale Dystonie (Muskelkrämpfe) bei Instrumentalmusikern, Eierstockkrebs durch Asbest oder Leukämie durch das Gas 1,3-Butadien.
Legionellen: Gesundheitsrisiken durch Legionellen sollen reduziert werden. Am 19. August 2017 tritt eine neue Verordnung in Kraft, die nach Angaben der Bundesregierung den hygienisch einwandfreien Betrieb von Kühlanlagen und ähnlichen Einrichtungen regelt. Die Bakterien könnten sich andernfalls aus diesen Anlagen über Wassertropfen verbreiten und Lungenentzündungen verursachen. Damit würden Konsequenzen aus Legionellen-Ausbrüchen gezogen.
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