Sterilrezepturen

Gericht vertagt Zyto-Verhandlung

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Das Landgericht Braunschweig setzt das Verfahren gegen einen Apotheker im Zusammenhang mit der sogenannten Holmsland-Affäre aus. Weil der Angeklagte erkrankt ist, könnten die Verhandlungen nicht fortgesetzt werden, teilt das Gericht mit. Aufgrund der Verzögerungen müsse zudem die Hauptverhandlung komplett wiederholt werden. Termine stehen noch nicht fest.

Der Apotheker hat der Anklage zufolge nicht zugelassene beziehungsweise illegal importierte Präparate für die Anfertigung von Zytostatikarezepturen benutzt. Bei der Abrechnung mit den Krankenkassen soll er für 2500 eingereichte Rezepte zu Unrecht 1,6 Millionen Euro erhalten haben. Dem Pharmazeuten, dem Betrug und Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) vorgeworfen wird, sei bewusst gewesen, dass Arzneimittel nur abgerechnet werden könne, wenn sie in der Lauer-Taxe aufgeführt beziehungsweise in Deutschland zugelassen und legal importiert sind.

 

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