Nikotinprodukte

Gericht: Keine Zigaretten mit Aromakapseln

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Zigaretten mit einer Menthol-Aromakapsel dürfen in Deutschland nicht verkauft werden. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden. Die Klage eines Tabakunternehmens gegen ein entsprechendes Verbot des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurde abgelehnt.

Die Aromakapsel in der Zigarette soll nach dem Rauchen den Atem erfrischen. Dieser Effekt sei für Raucher attraktiv und würde somit Abhängigkeiten zumindest begünstigen, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Die Vermarktung der von dem klagenden Tabakunternehmen entwickelten Zigarette verstoße gegen die im Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Eindämmung des Tabakgebrauchs festgelegten Grundsätze. Danach soll die Attraktivität von Tabakprodukten nicht durch neuartige Fabrikate gesteigert werden. Aromakapseln machten das Rauchen aber gerade attraktiver, so die Richter.

 

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