Hessen

Gericht: Kein Cannabis bei Alkoholsucht

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Berlin -

Alkoholkranke haben nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts keinen Anspruch auf eine medizinische Behandlung mit Cannabis. Zur Behandlung einer Alkoholerkrankung stünden Rehabilitationsmaßnahmen zur Verfügung, ein Anspruch auf Cannabis bestehe daher nicht, teilte das höchste Sozialgericht in Hessen am Donnerstag in Darmstadt mit und bestätigte damit eine Entscheidung aus erster Instanz.

Ein 70-Jähriger aus dem Landkreis Gießen habe eine solche Versorgung von seiner Krankenkasse gefordert, um seinen Drang zum Alkoholkonsum zu kompensieren. Seinen Angaben zufolge habe er die vergangenen 15 Jahre mit selbst angebautem Cannabis seinen „Saufdruck” kompensiert, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Der Eigenanbau sei ihm aber untersagt worden. Die Krankenkasse habe den Antrag ablehnt und verwies den Versicherten auf die Möglichkeit einer Entwöhnungstherapie. Beide Instanzen gaben der Krankenkasse recht. Das Landessozialgericht ließ keine Revision gegen das Urteil zu.

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