G-BA-Beschluss

Gericht entscheidet über Frühchen-Behandlung

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Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) entscheidet heute im bundesweiten Streit um die Versorgung von Frühgeborenen. Die Potsdamer Richter verhandeln über die Klage von 43 Kliniken gegen den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Dieser hatte beschlossen, dass die Versorgung von Frühchen nur noch in besonders erfahrenen Kliniken mit mindestens 30 Fällen pro Jahr zugelassen sein soll.

Im Eilverfahren hatte das Gericht die Regelung Anfang des Jahres gekippt. Nun prüft es im Hauptsacheverfahren, ob es dabei bleibt. Das Gericht ist bundesweit für Streitfälle dieser Art zuständig. Ein Urteil wird am späten Nachmittag erwartet.

Nach der Eilentscheidung vom vergangenen Januar hatte der Ausschuss angekündigt, seinen Beschluss bis zur grundsätzlichen Entscheidung des Gerichts weiter außer Vollzug zu lassen. Ursprünglich sollte er zu Anfang dieses Jahres in Kraft treten. Nach Auffassung von Ärzten haben Frühchen bessere Überlebenschancen, wenn sie in größeren Spezialkliniken entbunden werden. Die klagenden Kliniken wehren sich dagegen, dass ihnen lukrative Fälle weggenommen werden.

 

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