HIV/AIDS

Gericht bestätigt Kündigung wegen HIV

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Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage eines HIV-positiven Chemielaboranten abgewiesen, dessen Arbeitgeber wegen der Infektion gekündigt hatte. Während der Probezeit hatte der Arbeitgeber, ein Medizintechnikunternehmen, bei einer betriebsärztlichen Untersuchung die Infektion festgestellt. Als Begründung für die Kündigung gab das Unternehmen an, seine Kunden vor einer HIV-Infektionen schützen zu wollen. Die Deutsche AIDS-Hilfe (DAH) bezeichnete das Urteil als „enttäuschend“. Das Gericht habe nicht anerkannt, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Infektion unter dem Schutz des Gleichbehandlungs-Gesetzes stand.

Dem Gesetz zufolge darf niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden - auch nicht während der Probezeit. In Deutschland hatte es bislang jedoch keine entsprechende Gerichtsentscheidung gegeben. Auch werden HIV-Infektionen oder chronische Erkrankungen im Gesetz nicht explizit genannt.

Das Gericht hätte die HIV-Infektion also zunächst als Behinderung anerkennen müssen. „Das Arbeitsgericht hat die Gelegenheit verpasst, Rechtsgeschichte zu schreiben. Es hätte bei dieser Gelegenheit klar stellen können, dass auch Menschen mit HIV und andere chronisch Kranke durch das Gleichbehandlungs-Gesetz vor Diskriminierung geschützt sind“, teilte die DAH mit.

Angaben der DAH zufolge wollen der Arbeitnehmer und sein Anwalt nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann voraussichtlich Berufung einlegen.

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