Wegen „fahrlässigen Vollrauschs“ wurde ein Apotheker aus Nürnberg zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte gleichzeitig Tabletten und Alkohol eingenommen und konnte sich dadurch nicht mehr daran erinnern, das Inventar seiner Apotheken mehrfach als Sicherheit hinterlegt zu haben. Mit der Verurteilung entging er einer mehrjährigen Haftstrafe wegen Betrugs.
Der Apotheker hatte im Frühjahr 2009 eine easy-Apotheke in Nürnberg eröffnet. Für die Erstausstattung hinterlegte er das Inventar der Apotheke und seiner Hauptapotheke. Kurz darauf wechselte er den Großhändler und hinterlegte bei der Sanacorp erneut die Einrichtung seiner Apotheken als Sicherheit. Dafür erhielt er Waren im Wert von insgesamt 177.000 Euro.
Ende 2009 musste der Apotheker Insolvenz anmelden. Dadurch entstand der Sanacorp ein Schaden von 75.000 Euro. Der Großhändler ging daraufhin gegen den Pharmazeuten vor. Dem Apotheker drohten fünf Jahre Haft wegen Betrugs, die Gegenseite forderte sogar zehn Jahr Gefängnis wegen schweren Betrugs.Der Pharmazeut räumte die Vorwürfe zwar ein, plädierte allerdings auf Schuldunfähigkeit: Er habe zu der Zeit Tabletten eingenommen und Alkohol getrunken. Die Mischung habe zu Gedächtnislücken geführt, sodass er sich nicht an die Vertragsunterzeichnung erinnern könne.
Tatsächlich kam der Apotheker nicht wegen Betrugs ins Gefängnis. Straffrei blieb er trotzdem nicht: Das Oberlandesgericht Nürnberg verurteilte ihn wegen des fahrlässigen Vollrauschs zu einer Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen. Über ein Berufsverbot muss nicht diskutiert werden, da der Apotheker bereits im Ruhestand ist.Die Sanacorp bleibt zunächst auf den Schaden sitzen. Der Großhändler könnte allerdings eine Zivilklage einreichen, um so eine Entschädigung zu erhalten.
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