Präimplantationsdiagnostik

Genprüfung nur bei Sterberisiko

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In der ethisch heiklen Frage von Gentests an Embryonen aus dem Reagenzglas liegt nun ein zweiter Gesetzentwurf einer fraktionsübergreifenden Parlamentariergruppe vor. Der Tenor: Die Präimplantationsdiagnostik (PID) darf nur dann zum Einsatz kommen, wenn aufgrund genetischer Vorbelastung der Eltern eine Fehl-oder Totgeburt droht oder mit einem frühen Tod des Kindes innerhalb des ersten Lebensjahres zu rechnen ist. Der Gesetzentwurf wurde von den Abgeordneten René Röspel (SPD), Priska Hinz (Grüne) und Patrick Meinhardt (FDP) vorgestellt.

Eine andere Parlamentariergruppe um Peter Hintze (CDU) und Ulrike Flach, gesundheitspolitische Sprecherin der FDP, hatte im Dezember einen Entwurf vorgelegt. Nach dem Entwurf sollen die Gentests auch dann zulässig sein, wenn schwere Erbkrankheiten drohen.

Ein dritter Gesetzentwurf derjenigen Abgeordneten, die PID komplett verbieten wollen, soll in einigen Wochen folgen. Zu den Befürwortern zählen unter anderem Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU), Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Juli festgestellt, dass nach dem geltenden Recht die umstrittenen Gentests an den nach künstlicher Befruchtung erzeugten Embryonen strafrechtlich nicht verboten sind. Die Neuregelung soll im Laufe des Jahres beschlossen werden. Es ist Tradition im Bundestag, dass bei Abstimmungen über ethische Grundsatzfragen im Bundestag kein Fraktionszwang herrscht.

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