Ärztebestechung

Geldstrafe für Pharmareferentin

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Im Prozess um illegale Absprachen zwischen einem niedergelassenen Arzt und einer Pharmareferentin hat das Hamburger Landgericht Geldstrafen verhängt. Der Arzt muss 90 Tagessätze zu 300 Euro zahlen, die Außendienstlerin zu 50 Euro. Der 60-jährige Allgemeinmediziner und die Vertreterin hatten sich darauf geeinigt, dass der Arzt seinen Patienten bestimmte Medikamente verschreibt. Hierfür hatte er Schecks im Wert von insgesamt 11.000 Euro erhalten.

Das Urteil gilt unter Juristen als Grundsatzentscheidung in der Frage, ob sich Kassenärzte wegen Korruption strafbar machen können. Dies hängt davon ab, ob sie als Beauftragte der Krankenkassen gelten, was das Gericht bejahte. Die Verteidiger wollen in Revision gehen.

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