Geldstrafe für die Fahrt zur Apotheke APOTHEKE ADHOC, 30.12.2017 08:37 Uhr
Die Hauptstraße in Brandenburg an der Havel ist für die örtlichen Taxifahrer eine Art NoGo-Area. Denn sie wurde von den Behörden als Fußgängerzone deklariert. Dabei befinden sich dort viele Einrichtungen und Geschäfte, die von älteren und kranken Menschen besucht werden, darunter einige Arztpraxen und die Raths-Apotheke. Es soll schon viele Gespräche mit Verantwortlichen gegeben haben. Eine Lösung gibt es bislang jedoch nicht.
Mehrere Ärzte, darunter ein Kardiologe, ein Hörgerätegeschäft und die Raths-Apotheke: Es gibt in der Hauptstraße einige Adressen, die gerade ältere und kranke Menschen ansteuern, die oft nicht mehr so gut zu Fuß sind. Viele von ihnen würden gern mit dem Taxi kommen. Doch das geht eigentlich nicht. Die Hauptstraße ist so etwas wie eine Tabuzone für Brandenburgs Taxifahrer.
Nun regt sich unter den Taxifahrern der Widerstand gegen die Regelung der Stadt, die die Hauptstraße als Fußgängerzone deklariert hat. Denn jedes Mal, wenn ein Fahrer doch ein Ziel dort ansteuert, riskiert er eine Geldstrafe. „Wer zum Kardiologen muss, der ist häufig nicht gut zu Fuß“, sagte Taxifahrer Guido Geiert der Märkischen Allgemeinen Zeitung. Zwar sei allen Taxifahrern klar, dass die Hauptstraße für sie eine Sperrzone sei. „Aber wir fahren doch nicht aus Jux und Dollerei da rein.“
Ein Berufskollege, der nur angestellt ist und deshalb nicht öffentlich seinen Namen nennt, pflichtet Geiert bei: „Am Tage haben wir größtenteils ältere Herrschaften, die wir dort zum Arzttermin bringen und wieder abholen müssen. Eigentlich dürften wir als Taxigewerbe die Hauptstraße nicht befahren, aber wir können die gebrechliche Omi mit Krückstock oder Rollstuhl doch nicht auf der Ecke Kurstraße rausschmeißen und sie ihrem Schicksal überlassen – in der Hoffnung, dass sie es ohne Hilfe bis zum Arzt oder zur Apotheke schafft.“ Es gibt nur eine Ausnahme: Bürger, die über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG verfügen, dürfen mit einem Taxi bis zur Arztpraxis in der Fußgängerzone fahren.
Unterstützung finden die Taxifahrer auch in der Raths-Apotheke. Dort ist man dankbar, dass sie trotz des Verbots betagte oder gehbehinderte Patienten vor der Tür der Apotheke abholen. „Es ist wirklich so, dass wir hier häufiger Patienten haben, für die wir ein Taxi rufen“, sagt Berit Günther, Apothekerin und Tochter der Inhaberin Karin Günther. „Würden sich die Taxifahrer in solchen Fällen nicht über das Fahrverbot hinwegsetzen, müssten wir manch einen Patienten einige Hundert Meter begleiten. Aber auch das geht nicht bei jedem.“ Günther hat ebenfalls kein Verständnis für die Regelung, die zwar den Straßenbahnen und zu bestimmten Zeiten dem Lieferverkehr die Zufahrt gestattet, nicht aber Taxifahrern mit gebrechlichen Menschen.
Der Polizei sind eigenen Angaben nach die Hände gebunden. Nach dem Gleichheitsgrundsatz hätten die Beamten keinen Spielraum für unterschiedliche Verfahrensweise bei entsprechenden Kontrollen. Mit anderen Worten: Ein Polizist darf kein Auge zudrücken, auch wenn er feststellt, dass ein Taxifahrer einen betagten Menschen zum Arzt oder zur Apotheke fährt.
Mit den Verantwortlichen der Stadt soll es in der Vergangenheit schon Gespräche gegeben haben, etwa 2015 mit der ehemaligen Oberbürgermeisterin Dietlind Tiemann. Sie hat laut dem Bericht der Märkischen Allgemeinen damals versprochen, sich der Problematik anzunehmen und Lösung zu finden. Doch bis heute gibt es diese Lösung nicht. Dabei hat die Stadt gerade erst ihren lokalen Teilhabeplan verabschiedet, will also behindertenfreundlich sein.
Nun will der Sozialbeigeordnete Wolfgang Erlebach (Linke) mit den hauptsächlich Betroffenen, also Senioren und Menschen mit Behinderungen, den tatsächlichen Bedarf diskutieren. Anfang des Jahres soll dazu eine Runde mit Vertretern der Beiräte zusammenkommen.
„Die Kreativdiskussion ist eröffnet“, sagte auch der für Ordnung und Straßenverkehr zuständige Beigeordnete Michael Brandt (CDU). Allerdings spricht nach seiner Auffassung im Moment noch mehr dagegen als dafür, zusätzlichen Verkehr in der Hauptstraße zuzulassen. Die meisten Adressen dort seien doch über Nebenstraßen zu erreichen. Brandt geht noch weiter und unterstellt, dass Taxifahrer in erster Linie nicht für ältere Menschen kämpfen, sondern die Fußgängerzone lediglich als Abkürzung nutzen wollten.
Die Geschichte der Raths-Apotheke beginnt nachweislich 1517. Damit ist sie die älteste Apotheke im Bundesland Brandenburg. Sie überstand den Dreißigjährigen Krieg, die Pest, die beiden Weltkriege, die Verstaatlichung und die Wende. Seit ihrer Gründung befindet sich die Apotheke in dem inzwischen denkmalgeschützten Haus in der Hauptstraße 34 in Brandenburg an der Havel.