Geiselnahme in Karlsruher Apotheke: Prozess gestartet Laura Schulz, 05.02.2024 10:28 Uhr
Knapp ein Jahr ist es her, dass in der Karlsruher Congress-Apotheke Teile des Teams von einem inzwischen 21-Jährigen Geiselnehmer gefangen genommen wurden. Heute startet am Landgericht Karlsruhe die Verhandlung.
Der Beschuldigte hatte am Anfang März 2023 mit einer vermeintlich geladenen Schreckschusswaffe drei Menschen bedroht und in einem Nebenraum der Apotheke festgehalten. Weitere acht Menschen befanden sich im hinteren Bereich des Geschäfts. Er forderte während der Geiselnahme sieben Millionen Euro. Nach fast fünf Stunden erfolge der Zugriff der Spezialkräfte und die Befreiung der elf unverletzten Personen. Wenige Tage später wurde Haftbefehl gegen den damals 20 Jahre alten Verdächtigen erlassen.
Inhaber Patrick Kwik befand sich bei dem Überfall nicht im direkten Sichtfeld des Täters und konnte unbemerkt nach draußen gelangen. Während der Geiselnahme habe ihn immer wieder das schlechte Gewissen geplagt, weil er unbemerkt ins Freie gelangen und seinen Mitarbeiter:innen nicht mehr helfen konnte, so Kwik im Anschluss gegenüber der Regionalpresse. Zumindest konnte er die Polizei aber mit wichtigen Informationen zur Situation im Gebäude versorgen. Auch ein Zugriff auf die Überwachungskameras sei so möglich gewesen.
Dem Täter wird erpresserischer Menschenraub in Tateinheit mit Geiselnahme und Freiheitsberaubung sowie versuchte, besonders schwere räuberische Erpressung vorgeworfen. Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, wie das Regionalportal „ka-news“ berichtet. Sechs Verhandlungstage sind am Landgericht bis zum 29. Februar geplant.
Neben der sieben Millionen Euro soll der Angeklagte Kontakt zu seiner Ex-Freundin gefordert haben. Viele der damaligen Geiseln seien seit der Tat arbeitsunfähig oder länger krankgeschrieben. Zum Zeitpunkt der Geiselnahme seien acht Mitarbeiter:innen in der Apotheke gewesen.
Update: Bei dem heutigen Termin wurde zunächst die Anklageschrift verlesen, heißt es vom Gericht. Zudem habe sich der Angeklagte nach dem Ausschluss der Öffentlichkeit zu seinen persönlichen Verhältnissen geäußert.