Geflügelpest

Vogelgrippe in elf Bundesländern dpa, 21.11.2016 17:28 Uhr

Weiter auf dem Vormarsch: Die Vogelgrippe verbreitet sich trotz Stallpflicht und Schutzmaßnahmen weiter im ganzen Bundesgebiet. Foto: CDC/ Dr. Erskine Palmer
Greifswald-Riems/Berlin/Kopenhagen - 

Die Vogelgrippe breitet sich weiter in Deutschland aus. Der hochansteckende Erreger H5N8 ist nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) auf der Insel Riems inzwischen bei Wildvögeln in elf Bundesländern nachgewiesen worden, in zwei davon – Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein – sind auch Nutzgeflügelbestände betroffen. Damit erfolge die Ausbreitung des Erregers derzeit mit großer Dynamik, urteilte das Institut in einer aktualisierten Risikoanalyse. Nachdem anfänglich nur der äußerste Norden und Süden Deutschlands betroffen war, gibt es nun auch in den übrigen Gebieten Deutschlands mehr und mehr Funde. 

Am Dienstag sollte erneut der zentrale Krisenstab beraten, dem Vertreter von Bund und Ländern, Tierärzte und Experten angehören. Dabei dürfte auch eine mögliche bundesweite Stallpflicht auf die Agenda kommen. Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) hatte entschieden, die Vorbereitungen dafür zu treffen. „Wir nehmen die Ausbreitung der Vogelgrippe in Deutschland sehr ernst“, sagte er.

Am Montag trat bereits eine Eilverordnung in Kraft. Demnach müssen nun auch kleinere Betriebe strenge Sicherheitsmaßnahmen treffen. So dürfen keine Unbefugten in die Ställe, Tierhalter müssen Schutzkleidung tragen sowie Hände und Stiefel desinfizieren können. Zuvor galt dies nur für Betriebe mit mehr als 1000 Tieren.

Der Erreger war seit Anfang November in sieben Geflügelbeständen nachgewiesen worden, darunter in einem Großbetrieb mit 30.000 Hühnern im schleswig-holsteinischen Grumby sowie sechs kleineren Haltungen. Das FLI hält bei den betroffenen privaten Geflügelhaltungen einen Eintrag über den direkten Kontakt mit infizierten Wasservögeln für wahrscheinlich.

In dem Betrieb in Grumby mit 30.000 Hühnern wurde als „wahrscheinlichste Ursache“ laut FLI ein indirekter Eintrag ermittelt. Genauere Angaben machte das Institut nicht. Indirekt eingetragen werden kann der Erreger etwa über durch Wildvögel verunreinigtes Futter und Wasser, durch verunreinigte Einstreu, Gerätschaften, Fahrzeuge oder Schuhwerk.

Wegen der Vogelgrippe hat Hessen landesweit eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Zuvor hatten das etwa Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen getan. Die Vogelgrippe grassiert unverändert unter anderem am Bodensee. Bislang seien 268 tote Wildvögel eingesammelt worden, 219 wurden positiv auf das Vogelgrippe-Virus H5N8 getestet, berichtete ein Sprecherin des Agrarministeriums in Stuttgart. Betroffen seien alle Arten von Wasservögeln wie etwa Reiher, Möwen, Wildenten sowie auch Greifvögel. Abgesehen von zwei toten Krähen sei das Virus bisher aber weiterhin nicht bei Singvögeln nachgewiesen worden.

Die Vogelgrippe bedroht indirekt auch einen Straußenbetriebe in Nordosten. „Ich habe meine Tiere jetzt zum Schlachten angemeldet“, erklärte Harald Pfeiffer aus Canzow (Mecklenburg-Vorpommern). Grund dafür sei, dass er für die 54 Laufvögel keine Ausnahmegenehmigung von der Stallpflicht bekommen habe. „Strauße kann man aber nicht guten Gewissens einsperren“, sagte Pfeiffer. In anderen Landkreisen des Bundeslandes gibt es Ausnahmegenehmigungen für Straußenhalter.

Auch in Dänemark ist nach mehreren Fällen bei Wildvögeln inzwischen ein Geflügelbestand betroffen. Dort war das Vogelgrippevirus H5N8 zum ersten Mal bei Zuchtenten festgestellt worden. Die Tiere gehören einem Hobbyzüchter in Ålsgårde in Nordseeland, teilten dänische Behörden mit. Ein Drittel der 30 Enten sei am Wochenende gestorben.