Im Fall einer Ärztin, die ihrem Arbeitgeber einen gefälschten Impfpass vorgelegt hat, bleibt es bei der fristlosen Kündigung. Das hat das Arbeitsgericht Bielefeld entschieden.
Nach Auskunft von Gerichtsdirektor Joachim Klevemann hat die Klägerseite angekündigt, vor das Landesarbeitsgericht in Hamm zu ziehen, um die Entscheidung anzufechten. Am Montag lag nach Auskunft von Klevemann aber noch keine Berufung in Bielefeld vor. Über die abgewiesene Klage gegen ein Bielefelder Krankenhaus hatten mehrere Medien berichtet.
Das Krankenhaus hatte der Ärztin, die sich in der Ausbildung im Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie befand, fristlos gekündigt. Grund war ein am 26. November 2021 hochgeladener gefälschter Impfpass. Zu diesem Zeitpunkt galt die 3G-Regelung. In der Folge musste die Frau nicht mehr täglich einen Coronatest vorlegen, sondern nur noch dreimal in der Woche. Gegenüber dem Arbeitgeber räumte die Ärztin den Vorwurf ein und gab als Motiv großen sozialen Druck an.
Der Betriebsrat stimmte daraufhin der außerordentlichen Kündigung ausdrücklich zu. Hier sieht der Klägeranwalt laut Klevemann einen Angriffspunkt vor dem Landesarbeitsgericht.
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