Gefahrstoffe

Chemieunfall: Apothekenhelferin geht in Berufung

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Berlin -

In einer Apotheke im bayerischen Memmingen hatte eine Apothekenhelferin Chemikalien illegal im Abfluss entsorgt. Die Frau wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Dagegen ist sie nun Berufung gegangen, berichtet der Bayerische Rundfunk.

Das Amtsgericht Memmingen hatte die 67-jährige Apothekenhelferin 2015 zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt. Die Anklage lautete auf „schwere Gefährdung durch Freisetzung von Giften und unerlaubter Umgang mit Abfällen“. Sie hatte Chemikalienabfälle über das Abwassersystem entsorgt.

Der Apothekeninhaber, Sohn und Arbeitgeber der Frau, wurde vom Gericht freigesprochen, da er sich zur Tatzeit nicht in der Apotheke befand. Der Verteidiger der 67-Jährigen plädiert im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Memmingen ebenfalls auf Freispruch.

Am ersten Verhandlungstag am vergangenen Dienstag wurden laut Bericht 17 leichtere Fälle von Körperverletzung eingestellt. Doch diese seien für das Urteil unerheblich, so die Staatsanwaltschaft. Das Gericht muss noch entscheiden, wie es die Fälle mit schlimmeren gesundheitlichen Folgen, etwa Hautausschläge und Schleimhautentzündungen sowie die illegale Chemikalienentsorgung bewertet.

Im Mai 2012 ist die Memminger Apotheke umgezogen, in der die Frau arbeitete. Laut ihrer Aussage sei ihr beim Umzug eine Wanne mit Chemikalien herunter gefallen; dabei seien Gläser zu Bruch gegangen. Die ausgelaufenen Chemikalien habe sie mit einem Lappen aufgewischt und diesen ausgewaschen. Im Umkreis der Apotheke hatten sich in der Folge giftige Gase freigesetzt; das Stadtviertel musste vorübergehend abgesperrt werden.

Anwohner klagten über Kopfschmerzen und anhaltende Müdigkeit. Die Apothekenhelferin musste sich in insgesamt 42 Fällen von Körperverletzung verantworten. Nun drohen ihr von den Betroffenen Klagen auf Schadenersatz. Zudem fordert eine Baugenossenschaft infolge der Chemikalienbeseitigung 130.000 Euro von der Angestellten.

Zum vierten Mal ist der Fall mittlerweile vor Gericht. Ein erster Prozess mit zwei Verhandlungstagen im Mai 2013 war ausgesetzt worden, weil nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, um welche Substanzen es sich bei dem Chemieunfall gehandelt hatte.

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