Impfnachweise in Apotheke ausgestellt

Gefälschte Zertifikate: Drei Jahre Haft für PTA

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Berlin -

Wegen mehr als 1000 Fällen falscher Corona-Impfnachweise ist eine PTA aus München zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Für einen ebenfalls angeklagten Bekannten der Frau, der die Impfzertifikate verkauft haben soll, verhängte das Landgericht München I am Freitag eine Haftstrafe von vier Jahren unter anderem wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Duo im Jahr 2021 über mehrere Monate hinweg im großen Stil Impfzertifikate gefälscht hatte. Diese bot der 37-Jährige demnach im Darknet zum Verkauf an, insgesamt soll er so über 130.000 Euro eingenommen haben. Die 53-jährige Apothekenmitarbeiterin und der 37-Jährige hätten eine kurze Affäre im Jahr 2017 gehabt und danach eine toxische Beziehung geführt. Die Frau habe immer wieder versucht, sich die Zuneigung des Mannes durch finanzielle Gefallen zu sichern.

PTA mit Geständnis

Dass die Apothekenmitarbeiterin mit einer niedrigeren Haftstrafe davonkam als ihr Komplize, lag nach Angaben des Gerichts auch an ihrem frühzeitigen Geständnis. „So gehört sich das“, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Der 37-Jährige sei dagegen mit höherer krimineller Energie vorgegangen und habe finanziell allein von den systematischen Fälschungen profitiert.

Sie sollen ab Mitte August 2021 auf einem deutschsprachigen Cybercrimeforum – unter einem Pseudonym – unberechtigt erstellte QR-Codes für den digitalen Corona-Impfausweis zum Preis von mindestens 150 Euro verkauft haben, ohne dass eine Impfung tatsächlich erfolgt und nachgewiesen war.

Für die Erstellung der QR-Codes soll ohne Kenntnis des Inhabers die IT-Infrastruktur der Apotheke durch unberechtigten Zugriff genutzt worden sein. Dadurch sollen 1074 Impfzertifikate rechtswidrig ausgestellt worden sein – nahezu alle für den gewerbsmäßigen Weiterverkauf. Den Angeschuldigten liegt daher unter anderem auch die gewerbsmäßige Fälschung technischer Aufzeichnungen sowie Geldwäsche zur Last. Der Betrieb wurde bereits länger beobachtet, bevor die Ermittler im vergangenen Herbst zuschlugen.

Fernzugriff auf den Apothekenrechner

Zu Beginn sollen die Daten der jeweiligen Käufer nach Übermittlung durch ihren Mittäter von der PTA selbst in den Rechner der Apotheke eingegeben worden sein. Nach einiger Zeit sollen die Angeschuldigten eine Fernzugriffsoftware auf dem Rechner installiert haben, sodass der Zugriff auf den Rechner und damit die Eingabe der Daten von außerhalb möglich war. Der Zugriff soll über einen bulgarischen Server erfolgt sein.

Der Fernzugriff auf den Apothekenrechner soll jedoch über den Monitor mit verfolgbar gewesen sein. Deswegen sollen die Angeschuldigten den Apothekenrechner zuletzt über eine entsprechende Einstellung zur Nachtzeit automatisch gestartet und die Daten dann mit Fernzugriff nachts eingegeben haben – also zu einer Zeit, zu der in der Apotheke niemand anwesend war. So sollen sie laut ZKG das Entdeckungsrisiko minimiert haben.

Die Bezahlung durch die Kunden soll über Bitcoin oder Monero erfolgt sein. Die Zertifikate sollen auch in größeren Chargen an weitere Personen – sogenannte „Reseller“ – verkauft worden sein, die die Zertifikate an die Endabnehmer weiterverkauft haben sollen. Das Ziel soll gewesen sein, den Auslandsabsatz zu fördern und die Gefahr der Entdeckung zu verringern.

Ein Teil der Abnehmer konnte den Ermittlern zufolge aufgrund umfangreicher polizeilicher Ermittlungen identifiziert werden. Gegen sie wurden beziehungsweise werden Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz und Geldwäsche eingeleitet.

Nach Bekanntwerden des Falls wurden vorsichtshalber alle bislang ausgestellten QR-Codes in der Corona-Warn-App für ungültig erklärt. Die Kund:innen kamen mit der Sperrung auf dem Smartphone in die Schwabinger Apotheke. Der Inhaber bat die Kolleg:innen um Mithilfe, die Nachweise erneut auszustellen.

Betrugsvorwurf wegen Porsche-Leasing

Durch den Verkauf der Zertifikate sollen sich die Angeschuldigten einen Betrag von insgesamt über 130.000 Euro angehäuft haben. Bereits im Ermittlungsverfahren wurden Kryptowährungen und Bargeld gesichert. Die ZKG strebt die Einziehung des Erlöses im Rahmen der Hauptverhandlung an.

Motiv für die Taten soll gewesen sein, dass der „hohe Lebensstandard der Angeschuldigten mit ihren legalen Einkünften dauerhaft nicht finanzierbar“ war. Die Anklageschrift enthält darüber hinaus Anklagepunkte, die mit der Fälschung von Zertifikaten nichts zu tun haben, beispielsweise den Vorwurf eines gemeinsam begangenen versuchten Betrugs beim Leasing eines Porsche.

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