Die Sächsische Landesärztekammer hat nach eigenen Angaben eine Ärztin wegen gefälschter Impfausweise angezeigt.
Die Ärztin aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge soll bei Kindern eine Masernimpfung in den Impfausweis eingetragen haben, obwohl eine solche Impfung gar nicht erfolgte, teilte die Ärztekammer am Dienstag in Dresden mit. Stattdessen habe die Frau „homöopathisch geimpft“.
Der Nachweis einer Masernschutzimpfung ist in Deutschland Voraussetzung für den Besuch einer Kita. „Die Täuschung war offensichtlich erfolgreich, denn es wurden bereits Kinder auf diese Weise aufgenommen“, hieß es. Nach Ansicht der Landesärztekammer hat sich die Ärztin damit des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse und der Beihilfe zur mittelbaren Falschbeurkundung strafbar gemacht. Dies könne mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.
„Für die Sächsische Landesärztekammer besteht ein hohes Interesse an der Verfolgung dieser Straftat, weil die Legitimation von Impfausweisen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Ärzte auf dem Spiel stehen“, betonte Kammerpräsident Erik Bodendieck.
APOTHEKE ADHOC Debatte