Geänderte Rezepte: Apothekerinnen vor Gericht APOTHEKE ADHOC, 17.02.2018 08:36 Uhr
Zwei Rosenheimer Apothekerinnen haben bei über 1000 Rezepten die Verschreibung des Arztes gelöscht und durch eigene Angaben ersetzt. Wegen Beweisschwierigkeiten wurde das Verfahren, in dem den Frauen Urkundenfälschung zur Last gelegt wurde, allerdings eingestellt. Patienten sind offenbar nicht zu Schaden gekommen.
Die beiden Apothekerinnen versicherten vor dem Amtsgericht Rosenheim, im Sinne des Patienten schnellstmöglich ein gleichwertiges, manchmal auch ein etwas teureres Original-Präparat ausgehändigt zu haben. Anschließend haben sie bei weit über 1000 Rezepten die Verschreibung des Arztes geändert und sie bei verschiedenen Krankenkassen eingereicht. Ob das Wohl des Patienten ihr alleiniges Motiv war oder sie einen Kunden nicht an eine konkurrierende Apotheke verlieren wollten, die das vom Arzt verordnete Medikament womöglich vorrätig gehabt hätte, blieb laut einem Bericht des Oberbayerischen Volksboten (OVB) bis zum Schluss unklar.
Bei den Krankenkassen weckten die unzulässigen Korrekturen jedenfalls den Verdacht, sie seien in betrügerischer Absicht erfolgt, um teurere Originalmedikamente des größeren Gewinns wegen verkaufen zu können. So oder so: Aus juristischer Sicht handelte es sich um eine Urkundenfälschung. Das wurde den beiden Frauen auch zu Last gelegt. Die Anklage beschränkte sich ausschließlich auf Vorgänge aus dem Jahr 2014.
In elf Sitzungstagen versuchten die Staatsanwaltschaft und das Schöffengericht, Licht ins Dunkel zu bringen. Einige hundert Rezepte wurden gesichtet. Neun Zeugen, ehemalige und aktuelle Mitarbeiter in den Apotheken, wurden gehört. Dem Zeitungsbericht nach betonte die Gutachterin, Pharmazierätin Monika Kolb, vor Gericht, dass Gewinnstreben im Sinne betrügerischer Bereicherung keine Rolle beim Handeln der Angeklagten gespielt habe.
Der Gewinnanteil der Apotheke an derlei Rezepten sei von den Kassen vorgegeben und könne nicht willkürlich verändert werden. Selbst wenn durch die unzulässigen Veränderungen ein höherer Gewinn erzielt worden sei, so sei dieser derart marginal, dass man nicht von betrügerischer Absicht sprechen könne. Daraufhin zog die Staatsanwaltschaft den Vorwurf des Betruges zurück, berichtet OVB.
Im Laufe des Verfahrens ist es der Staatsanwaltschaft allerdings nicht gelungen, zweifelsfrei nachzuweisen, wer für die Urkundenfälschung verantwortlich war. Die Rezepte, um die es ging, wurden täglich gesammelt, von den diensthabenden Apothekern kontrolliert, gebündelt und zum Versand an die Krankenkassen im Hauptgeschäft abgeliefert. Welche Person genau welche Veränderungen vorgenommen haben könnte, konnte nicht ermittelt werden.
Deshalb wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage von jeweils 10.000 Euro mit Einverständnis aller Beteiligten wieder eingestellt. Wenn die beiden Angeklagten ihre Zahlung pünktlich leisten, sind sie nicht vorbestraft.