Gassen: „Impfungen sind eine ärztliche Aufgabe“ APOTHEKE ADHOC, 23.10.2019 15:04 Uhr
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unterstützt die vom Gesetzgeber gewünschte bessere Durchimpfung gegen Masern in Deutschland. „Information und Aufklärung hinsichtlich der Notwendigkeit einer Impfung weiter zu intensivieren, wäre auf diesem Weg zu bevorzugen. Vor dem Hintergrund der immer wiederkehrenden Masernausbrüche in den vergangenen Jahren ist der Schritt einer Impfverpflichtung aber nachvollziehbar“, erklärte Vorstandschef Dr. Andreas Gassen anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Masernschutzgesetz. Allerdings lehnen die Kassenärzte Impfungen durch Apotheker ab.
„Die Klarstellung, dass jeder Arzt zur Durchführung von Schutzimpfungen berechtigt ist, soll ebenso dazu beitragen, dass Impflücken schneller geschlossen werden können. Ärzte mit Erfahrung in der Durchführung von Schutzimpfungen können Patientenbesuche zur Überprüfung des Impfstatus nutzen“, so Gassen. Beispielsweise könnten Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin auch die Eltern impfen. „Bei der Verpflichtung zum Nachweis der Impfung für bestimmte Personengruppen, die tagtäglich mit vielen Menschen in Kontakt kommen, war für uns wichtig, dass der Gesetzgeber für diejenigen, die bereits in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind beziehungsweise dort betreut werden, nun eine um ein Jahr verlängerte Frist bis zum 31. Juli 2021 vorsieht und damit unseren Hinweis einer dringend notwendigen Verlängerung aufgegriffen hat.“
Klar ablehnend steht die KBV laut Gassen dem Änderungsantrag der Koalition gegenüber, demzufolge Apotheken künftig in Modellprojekten Grippeimpfungen vornehmen sollen. „Nur Ärztin und Arzt kennen den umfassenden und gesamten Gesundheitszustand ihrer Patientinnen und Patienten. Die Durchführung einer Impfung ist nicht ohne Grund eine originär ärztliche Aufgabe. Die Impfung beinhaltet nicht nur die Injektion an sich, sondern umfasst zusätzlich unter anderem die Impfanamnese, die Aufklärung zur Impfung, den Ausschluss von akuten Erkrankungen und Kontraindikationen sowie bei bestehenden Erkrankungen die Bewertung, ob eine Impfung durchgeführt werden kann. All dies setzt eine entsprechende ärztliche Aus- und Weiterbildung voraus, über die Apotheker jedoch nicht verfügen. Darüber hinaus sind die hierdurch erforderlich werdenden Infrastrukturmaßnahmen unwirtschaftlich. So müssen in den Apotheken zusätzliche Räume für eine Impfung bereitgehalten und die Haftpflichtversicherungen der Apotheker zur Absicherung etwaiger Impfschäden erweitert werden“, so der KBV-Chef.