Diabetespatienten können ihren Führerschein verlieren, wenn sie aufgrund von Unterzuckerung einen Unfall verursachen. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz hervor.
Im konkreten Fall hatte ein Mann wegen seines abfallenden Blutzuckerspiegels auf der Autobahn die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren. In einem Baustellenbereich streifte er eine Betonwand, fuhr mit unverminderter Geschwindigkeit in Schlangenlinien weiter, geriet ins Schleudern und blieb nach zweimaligem Kollidieren mit der Leitplanke quer zur Fahrbahn stehen. Nach einem ärztlichen Gutachten entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis. Die Klage dagegen blieb erfolglos.
Es waren bereits mehrere Verkehrsunfälle des Klägers im Zusammenhang mit Unterzuckerungen dokumentiert. Trotzdem habe der Mann nicht regelmäßig vor Fahrtantritt Blutzuckerkontrollen vorgenommen. Ihm fehle daher die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, lautete die Begründung der Richter. Es sei aber denkbar, ihm nach einer Schulung und nach mehrmonatiger stabiler Blutzuckereinstellung das Fahren unter Auflagen wieder zu gestatten.
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