Fristlose Kündigung: Porwoll und Peter S. einigen sich APOTHEKE ADHOC/dpa, 23.03.2018 17:21 Uhr
Im Streit um die fristlose Entlassung des Whistleblowers im Bottroper Apotheker-Skandal haben sich beide Seiten auf einen Vergleich geeinigt. Das Arbeitsverhältnis zwischen Martin Porwoll und dem Apotheker Peter S. wird rückwirkend und einvernehmlich zum 31. Januar 2017 aufgehoben. Außerdem erhält der ehemalige Angestellte eine Abfindung.
Drei Stunden dauerte der Termin, laut Bild bekommt Porwoll unter anderem eine Abfindung von 75.000 Euro und ein sehr gutes Zeugnis. S. zieht die in der fristlosen Kündigung genannten Vorwürfe zurück und darf diese in Zukunft nicht mehr wiederholen. Er muss außerdem die Prozesskosten tragen. Der Apotheker hatte seinem ehemaligen Angestellten unter anderem unterstellt, Medikamente im Wert von rund 1000 Euro bezogen, aber nicht bezahlt zu haben.
Im Berufungstermin vor dem Landesarbeitsgericht Hamm zeigte sich jedoch, dass dieser Warenbezug auf Absprachen mit S. beruhen könnte. Dies hatte Prowoll stets beteuert. Darüber hinaus gab die Kammer zu erkennen, dass sie auch die sechs weiteren Kündigungsgründe ohne vorherige Abmahnung kaum als ausreichend betrachten wird. Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen hatte die Kündigung in der ersten Instanz bestätigt.
Porwoll hatte mit einer Anzeige einen Strafprozess am Landgericht Essen gegen den Apotheker ins Rollen gebracht. Seinem ehemaligen Chef wird Körperverletzung, Betrug und Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz vorgeworfen. Er soll Krebsmedikamente gestreckt und falsch deklariert haben. Der Strafprozess läuft seit Oktober 2017.