Medizintechnikkonzerne

Fresenius-Spitze zieht vor BGH dpa/APOTHEKE ADHOC, 16.02.2012 09:18 Uhr

Berlin - 

Der Streit um die Entlastung der Fresenius-Spitze durch die Hauptversammlung im Jahr 2009 geht in die nächste Runde. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab der Nichtzulassungsbeschwerde des Medizintechnikkonzerns gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt statt. Der BGH werde die Frankfurter Entscheidung nun überprüfen.

Vor einem Jahr hatte das OLG die Beschlüsse der Hauptversammlung aufgehoben, mit denen Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2008 entlastet worden waren. Das Gericht gab einer Klage der Aktionäre statt, an der sich auch Gabriele Kröner, Tochter des verstorbenen früheren Fresenius-Chefs Hans Kröner, beteiligt hatte.

Die Aktionäre hatten dagegen geklagt, dass der Konzern Rechtsanwaltsmandate an die Kanzlei Noerr LLP vergeben hatte, deren leitendes Mitglied Dieter Schenk zugleich stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender von Fresenius war und ist. Der Anwalt steht auch der Else-Kröner-Fresenius-Stiftung vor, die mehr als ein Viertel der Aktien an dem DAX-Konzern aus Bad Homburg hält.

Nach Auffassung des OLG hätten die Aufträge im Millionenwert

vor der Vergabe vom Aufsichtsrat genehmigt werden müssen. Tatsächlich

seien sie erst im Nachhinein vorgelegt worden. Damit habe das Unternehmen gegen das Aktienrecht und die Grundsätze der guten Unternehmensführung verstoßen. Zugleich hatte das OLG eine Revision zum BGH nicht zugelassen. Dagegen legte der Konzern erfolgreich Beschwerde ein.