Infizierte Wachstumshormone

Freispruch im Creutzfeldt-Jakob-Fall

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Im Prozess um den Tod von mehr als 100 an Creutzfeldt-Jakob erkrankten jungen Franzosen hat ein Pariser Gericht alle Angeklagten freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte den sechs Ärzten und Verantwortlichen von Gesundheitsdiensten fahrlässige Tötung und schwere Nachlässigkeit vorgeworfen. Sie hatten in den 80er-Jahren mehr als 1500 kleinwüchsige Kinder mit infizierten Wachstumshormonen behandelt, die aus der Hirnanhangsdrüse (Hypophyse) von Leichen stammten. Die Anwälte der Angeklagten betonten vor Gericht, dass die Gefahren damals noch nicht bekannt waren.

Ein Teil der Kinder hatte nach jahrelanger Behandlung Symptome wie Gleichgewichts-, Seh- und Sprachstörungen entwickelt und war an der unheilbaren Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (CJK) gestorben, die sich unter anderem durch einen raschen Abbau der geistigen Fähigkeiten bemerkbar macht. Als Auslöser der schwammartigen Hirnerkrankung gelten fehlgefaltete Eiweißmoleküle, so genannte Prionen. Prionen sind nach derzeitigem Wissensstand auch die Erreger des Rinderwahnsinns BSE, der wiederum mit einer neuen Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (vCJK) bei Menschen in Verbindung gebracht wird.

Nach einem Todesfall in den USA hatten mehrere Länder 1985 die menschlichen Hormone durch synthetische Produkte ersetzt. Frankreich zog allerdings erst Jahre später nach und versäumte es, die Eltern der betroffenen Kinder zu benachrichtigen. Der französische Staat zahlte im Namen der Solidarität für jeden Todesfall ein Schmerzensgeld von jeweils 225.000 Euro.

Der Hauptangeklagte des Prozesses, Jean-Claude Job, war im vergangenen Jahr gestorben. Die Staatsanwaltschaft hatte teilweise Gefängnisstrafen auf Bewährung von bis zu vier Jahren gefordert. Bislang sind knapp 120 junge Franzosen Opfer der Hirnerkrankung geworden.

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