Verordnung ohne medizinischen Grund

Freiheitsstrafe für Arzt wegen Cannabis-Rezepten

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Berlin -

Hunderte Male hat ein Arzt aus München ohne medizinischen Grund Cannabis verschrieben – nun ist seine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, soweit sie sich auf den Schuld- und Strafausspruch bezog, teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mit.

Das Landgericht München I hatte den Mann im Februar 2022 unter anderem wegen des unerlaubten gewerbsmäßigen Verschreibens von Betäubungsmitteln in 539 Fällen und des Besitzes einer Pistole verurteilt. Auf die Idee war er dem Urteil zufolge durch eine Gesetzesänderung im März 2017 gekommen. Sie erlaubt das Verschreiben von Cannabis, wenn eine Untersuchung ergibt, dass die Anwendung des Mittels aus ärztlicher Sicht geeignet und erforderlich ist.

Unerlaubtes Verschreiben in 455 Fällen

Nach Überzeugung des Gerichts stellte der Münchner die Rezepte aber ohne vorherige Untersuchung aus und verlangte dafür jeweils zwischen 60 und 150 Euro in bar. Unter dem Deckmantel seiner ärztlichen Zulassung habe er beschlossen, Handel mit Marihuana zu betreiben.

Der BGH stellte das Verfahren in Teilen ein, so dass am Ende nur noch 455 Fälle des unerlaubten Verschreibens übrig blieben, dazu der vorsätzliche Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe und der Besitz von Betäubungsmitteln. Der Ausspruch über die Gesamtstrafe habe aber Bestand, befand das Karlsruher Gericht.

Das im Urteil verhängte Berufsverbot hob der 1. Strafsenat auf. Der Mann habe freiwillig auf seine Approbation verzichtet, hieß es. Zudem wurde die Summe gesenkt, die der 69-Jährige durch die Taten verdient haben soll – statt 47.700 Euro werden nach BGH-Angaben nur 43.110 Euro als Taterträge eingezogen. Die Pistole ließ der Mann widerstandslos einziehen.

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