74-jähriger Anästhesist will Approbation zurückgeben

Frau stirbt bei Zahn-OP: Bewährung und Geldauflage für Narkosearzt

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Osnabrück -

Ein Narkosearzt ist wegen des Todes einer Patientin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Der heute 74 Jahre alte Anästhesist habe sich bei einer Zahnbehandlung Körperverletzung und fahrlässige Tötung zuschulden kommen lassen, teilte das Landgericht Osnabrück mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht ordnete als Bewährungsauflage unter anderem eine Geldauflage an: Der Arzt müsse drei gemeinnützigen Einrichtungen insgesamt 54.000 Euro zahlen, erklärte ein Sprecher.

Der Anästhesist hatte dem Gericht zufolge vor der Behandlung keinen Funktionstest und keinen Kurzcheck am Narkosegerät vollzogen. Dadurch fiel nicht auf, dass wegen eines defekten Ventils kein Sauerstoff durch das Gerät floss. Als er erkannte, dass seine 63 Jahre alte Patientin nicht mit Sauerstoff versorgt wurde, habe er es unterlassen, die Frau vom Narkosegerät zu trennen und zu beatmen.

Bei der Patientin kam es zu einem funktionellen Kreislaufstillstand, was der Angeklagte aber nicht erkannt habe. Er habe bis zum Eintreffen des Notarztes versucht, sie über das Narkosegerät zu beatmen. Der Notarzt habe die Patientin zwar wiederbeleben können, sie sei aber nach wenigen Tagen an den Folgen der Sauerstoffunterversorgung gestorben, hieß es.

Für den Angeklagten habe gesprochen, dass er im Kern sein Verhalten gestanden habe, nicht vorbestraft sei und zum 31. März 2025 seine Approbation zurückgeben wolle. Weil zu erwarten sei, dass er künftig keine Straftaten mehr begehen würde, habe das Gericht eine Bewährungsstrafe für angemessen gehalten.

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