Im Skandal um minderwertige Brustimplantate hat ein französisches Gericht den TÜV Rheinland zur Zahlung von etwa 60 Millionen Euro verurteilt. Das Handelsgericht von Toulon sprach rund 20.000 Klägerinnen Schadenersatz von vorläufig jeweils 3000 Euro zu. Der TÜV habe bei der Zertifizierung der Produktion des Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) seine Pflichten verletzt, heißt es in den Urteilen, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen.
Der TÜV kündigte Berufung an und kritisierte, dass die Entscheidung im Widerspruch zur Rechtssprechung anderer Gerichte stehe. Das Handelsgericht von Toulon hatte das deutsche Prüfunternehmen 2013 schon einmal zu Schadenersatz für mehr als 1600 Frauen verurteilt. Das Berufungsgericht in Aix-en-Provence kassierte das Urteil aber später wieder und sprach den TÜV vom Vorwurf der Schlamperei frei.
Der inzwischen insolvente Hersteller PIP hatte jahrelang billiges Industriesilikon für seine Implantate verwendet. Die reißanfälligen Silikonkissen könnten Schätzungen zufolge weltweit bei Hunderttausenden Frauen eingesetzt worden sein, allein in Deutschland waren mehr als 5000 Frauen betroffen. Der TÜV hatte nur Unterlagen und die Qualitätssicherung von PIP überprüft, nicht die Kissen selbst. Auf dieser Grundlage erhielt der Hersteller das europäische CE-Siegel.
Das Gericht in Toulon erklärte, der TÜV habe dabei „seine Pflichten zur Kontrolle, Vorsicht und Wachsamkeit“ verletzt. Die geringste unangekündigte Inspektion hätte den Betrug auffliegen lassen, heißt es im Urteilstext. Die 3000 Euro pro Frau sind eine Provision, jede Betroffene könnte vor Gericht im Einzelfall noch höhere Forderungen geltend machen. Auch mehreren ausländischen Kliniken und Vertreibern sprach das Gericht Schadenersatz zu.
Der TÜV sieht sich dagegen als Opfer der Täuschung von PIP – eine Auffassung, die auch die Richter im Strafprozess gegen PIP-Gründer Jean-Claude Mas teilten. Er wurde zu vier Jahren Haft verurteilt.
Die Prozessbevollmächtigte des TÜV kritisierte es vor diesem Hintergrund als „unverantwortlich“, dass das Gericht den Klägerinnen vorläufige Beträge zusprach und diese für sofort vollstreckbar erklärte. Der TÜV müsste damit erstmal zahlen, selbst wenn er in Berufung geht – gegen diese Entscheidung will das Unternehmen nun ebenfalls Rechtsmittel einlegen.
Nach der Entscheidung von 2013 hatte der TÜV mehr als 5 Millionen Euro an die Klägerinnen gezahlt. Nach dem Sieg im Berufungsverfahren forderte er das Geld zurück – sah jedoch nach Angaben eines Sprechers nur einen sehr geringen Teil wieder.
Der PIP-Skandal war 2010 aufgeflogen und hatte weltweit für Aufsehen gesorgt. Deutsche und französische Behörden empfahlen den Frauen, die Kissen vorsorglich entfernen zu lassen. Allein in Frankreich kamen mehr als 18.000 Betroffene dieser Aufforderung nach.
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