„Frankensteins Gesellenstück“: Haftstrafe für Heilpraktikerin dpa, 06.01.2022 18:08 Uhr
Spritzen mit erheblichen Nebenwirkungen: „Wie Frankensteins Gesellenstück“ habe sie nach einer Schönheitsbehandlung im Gesicht ausgesehen, sagt eine 55-jährige Nordfriesin. Die verantwortliche Heilpraktikerin muss nun mit einer Haftstrafe rechnen.
Durch eine misslungene Gesichtsfaltenbehandlung hat sich eine Heilpraktikerin nach Überzeugung des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht. Die Richterin erließ am Donnerstag einen Strafbefehl über acht Monate Haft auf Bewährung gegen die 49-Jährige aus Bielefeld. Die Angeklagte war trotz telefonischer Ermahnung nicht zu dem Prozess erschienen. Daraufhin beantragte der Staatsanwalt den Strafbefehl. Die Richterin stimmte zu.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte die 49-Jährige am 27. Mai 2018 in Hamburg eine Kundin von einer Kosmetik-Schülerin mit Hyaluronsäure behandeln lassen. Das Mittel sollte gespritzt werden, um Gesichtsfalten zu glätten. Die Schülerin soll die Kundin aber weder über das Risiko der Behandlung aufgeklärt noch auf Hygiene geachtet haben. Sie habe die Nadeln und auch das Gesicht nicht desinfiziert. Bei der Kundin bildeten sich in der Folge mehrere Abszesse unter der Haut. Die Frau musste stationär im Krankenhaus behandelt und dreimal operiert werden.
Der Strafbefehl muss formal noch erlassen werden, wie die Richterin erklärte. Die Heilpraktikerin hat dann zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Ihr Fernbleiben hatte die 49-Jährige mit Corona-Symptomen begründet. Die Angeklagte habe jedoch kein ärztliches Attest vorgelegt, sagte die Richterin.
Die Heilpraktikerin ist nach Angaben eines Gerichtssprechers bereits vorbestraft. Das Amtsgericht Bielefeld habe sie am 12. August 2020 wegen Urkundenfälschung und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren Haft verurteilt. In das Urteil wurde eine frühere Strafe wegen Steuerhinterziehung einbezogen. Sollte auch der Strafbefehl rechtskräftig werden, könnte der Angeklagten eine Ladung zum Haftantritt drohen.
Die geschädigte Kundin erschien zu dem Prozess als Zeugin, wurde vom Gericht aber nicht mehr vernommen. Nach der Verhandlung sagte sie, die Heilpraktikerin habe damals Seminare in mehreren Städten gemacht. Sie selbst habe nach ihrer Behandlung in Hamburg überall Abszesse im Gesicht gehabt. „Ich war entsetzt“, sagte die 55-jährige Frührentnerin aus Nordfriesland. Sie sei danach innerhalb von fünf Wochen dreimal unter Vollnarkose operiert worden.
Bereits Ende 2020 hatte die Nordfriesin der Bild-Zeitung gesagt, dass sie eine Falte zwischen Nase und Mundwinkel behandeln lassen und einen Teil der Augenbrauen loswerden wollte. Eine Freundin habe ihr die Heilpraktikerin empfohlen. Das Angebot für 160 Euro sei günstig gewesen. „Ich sollte als Model für eine ihrer Schülerinnen zur Verfügung stehen, ging aber davon aus, dass (die Heilpraktikerin) dabei ist und notfalls einschreitet“, sagte die Kundin der Hamburger Morgenpost. Doch nach der Behandlung sei sie voller Pusteln gewesen. „Ich sah aus wie Frankensteins Gesellenstück“, sagte sie der Bild-Zeitung. „Jetzt habe ich mehr Falten als vorher.“ Die Kundin hat die Heilpraktikerin auch in einem Zivilverfahren auf Schmerzensgeld verklagt. Das Landgericht Flensburg habe der 55-Jährigen in einem Versäumnisurteil 12 000 Euro zugesprochen, sagte der Gerichtssprecher.
Die Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC) hatte im Herbst vergangenen Jahres eine stärkere rechtliche Beschränkung von Behandlungen dieser Art gefordert. „Filler-Materialien“ gegen Falten wie Botox oder Hyaluronsäure seien Medizinprodukte. „Jeder kann sie erwerben. Das ist eine ganz bizarre Situation. Es gibt viele Stellen, die das legal machen dürfen, obwohl sie mögliche Komplikationen nicht behandeln könnten“, sagte der Präsident der Fachgesellschaft, Steffen Handstein, auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) in Bielefeld.