Berufsqualifikation

Fortbildung als Haftungsfrage dpa, 13.07.2012 14:43 Uhr

Berlin - 

Begeht ein Arzt einen Behandlungsfehler, weil er sich nicht fortgebildet hat, haftet er dafür. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins aufmerksam macht.

In dem Fall hatte eine Frau 2005 vor einer Operation darauf hingewiesen, dass ihr die üblichen Narkosemittel nicht bekommen. Nach dem Eingriff mit Intubationsnarkose litt sie drei Tage lang an heftiger Übelkeit und Erbrechen. Sie klagte gegen Klinik und dem operierendem Arzt und bekam 1000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

Denn das Gericht war der Ansicht, dass die Narkose nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erfolgt sei. Wegen der bekannten Überempfindlichkeit hätte die Frau ein weiteres Medikament bekommen müssen, dass die Übelkeit verringert oder verhindert. Schon 2004 seien wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse zu einem solchen Wirkstoff in einer anerkannten Fachzeitschrift veröffentlicht worden. Das hätte der Narkosearzt wissen müssen. Der Zeitraum zwischen Veröffentlichung und Operation sei so lang, dass ein grober Behandlungsfehler vorliege.