Auf mehr als 1,2 Millionen Euro wird der Schaden für die Kassenärztliche Vereinigung beziffert. Ohne Grund soll ein Husumer Arzt Methadon verschrieben haben. Als Komplize ist vor dem Flensburger Landgericht ein Apotheker angeklagt.
Vor dem Landgericht Flensburg müssen sich seit Mittwoch ein Arzt und ein Apotheker aus Husum wegen unerlaubten Verschreibens und Handelns mit Betäubungsmitteln verantworten. Zu Prozessbeginn wurden die Anklageschriften verlesen. Die beiden Angeklagten haben sich am ersten Verhandlungstag weder zur Sache noch zu ihrer Person eingelassen, wie ein Gerichtssprecher sagte.
Den Männern werden gewerbsmäßiger Betrug und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen. Der Kassenärztlichen Vereinigung soll Schaden in Höhe von mehr als 1,2 Millionen Euro entstanden sein. Die Praxis des Arztes befand sich in Husum im selben Gebäude direkt über der Apotheke des Mitangeklagten. Angeklagt sind in dem Verfahren mehr als 2500 Fälle zwischen April 2007 und Juni 2011.
Der Mediziner soll seinen Patienten knapp 1000 Mal ohne medizinische Gründe die Ersatzdroge Methadon und andere verschreibungspflichtige Medikamente verkauft oder verschrieben haben. Zudem soll er Behandlungen abgerechnet haben, die entweder überhaupt nicht oder nicht in abgerechneter Form stattfanden.
Laut Anklage soll der Apotheker wiederum in knapp 1500 Fällen vom Arzt verschriebene Substitutionsmedikamente wie Methadon abgegeben haben, obwohl er wusste, dass dafür keine medizinische Notwendigkeit bestand. Zudem soll der Arzt in mehr als 50 Fällen Rezepte auf den Namen ahnungsloser Patienten ausgestellt haben, die der Apotheker bei
den Krankenkassen abrechnete. Die nur zum Schein verordneten Medikamente soll er tatsächlich nie ausgeliefert haben.
Den Kassen entstand dadurch demnach ein Schaden in Höhe von mehr als 230.000 Euro. Dem Apotheker wird vorgeworfen, dieses Geld als Gegenleistung für Betäubungsmittel behalten zu haben, die er dem Arzt zuvor unentgeltlich geliefert hatte. Für den Prozess sind insgesamt 21 Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte im Januar fallen.
Just am selben Tag begann in Münster ein weiterer Prozess gegen Heilpraktiker, der sich jahrelang als Arzt ausgegeben haben soll. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er mindestens seit dem Jahr 2000 eine Praxis betrieben und Rezepte sogar mit einem Doktortitel vor seinem Namen unterschrieben hat. Mehrfach soll er Patienten im Rahmen einer sogenannten „Neuraltherapie“ verschreibungspflichtige Schmerzmittel injiziert haben. In einem Fall kam es dabei zu schweren Nebenwirkungen, eine Patientin musste deshalb im Krankenhaus behandelt werden.
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