Finanzierung

Jobben im Pharmaziestudium Maria Hendrischke, 16.02.2016 13:45 Uhr

Berlin - 

Neben dem Studium zu arbeiten, scheint angehenden Apothekern utopisch: Lange Laborzeiten, Vorlesungen, viel Nachbereitungszeit und Lernen während der Semesterferien erschweren das Geldverdienen. Aber wer nicht gerade den BAföG-Höchstsatz von 597 Euro erhält oder sehr großzügige Eltern hat, ist auf einen Studentenjob oft angewiesen. Dem Zuverdienst sind allerdings gesetzliche Grenzen gesetzt.

Maximilian Buch studiert an der Freien Universität Berlin und ist Beauftragter für Studium und Lehre beim Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD). Damit ist er eigentlich schon gut ausgelastet; er arbeitet trotzdem nebenbei.

Zunächst war Buch Volleyballtrainer, nun ist er seit etwa zwei Jahren als studentische Aushilfe beim Supermarkt Kaiser's angestellt. Eine Ausnahmeerscheinung ist er damit aber nicht: Buch schätzt, dass etwa die Hälfte, vielleicht sogar zwei Drittel seiner Kommilitonen einen Nebenjob haben.

Buch jobbt zwölf Stunden pro Woche – so wie viele seiner arbeitenden Kommilitonen, schätzt er. Leicht ist die Doppelbelastung nicht – das Pharmaziestudium ist zeitaufwändig. „Eigentlich bleiben zum Arbeiten nur die Abende und das Wochenende“, sagt er. Das beschränke die Jobauswahl; für die Abende bleibe dann etwa, zu kellnern oder in einer Tankstelle auszuhelfen.

Außerdem sorgt es für lange Tage. „Dann kommt es vor, dass ich einen Tag habe, bei dem ich von 8 bis 10 Uhr Vorlesung habe, dann von 10 bis 18 Uhr Labor und schließlich von 20 bis 24 Uhr noch arbeiten muss.“ Zeit zum Lernen bleibe ihm dann nicht. In den Prüfungsphasen trete er kürzer; die Personalchefin gebe ihm dann viele Freiräume. „Das ist auch wirklich notwendig“, betont er.

Im Kaiser's ist Buch eigentlich als Kassenkraft eingestellt. Er kümmert sich aber auch darum, dass das Geschäft ordentlich aussieht und prüft die Haltbarkeit der Produkte – ein erster Einblick in die Warenwirtschaft. „Das ist für die Apotheke gar nicht so irrelevant“, so Buch. Der Umgang mit Kunden sei ebenfalls hilfreich. Außerdem schafft der Job Ausgleich zum Studium: Mit Pharmazie und dem Gesundheitswesen beschäftige er sich schon den ganzen Tag.

Abgesehen vom persönlichen Studienaufwand und Freizeitbedarf sind Studenten beim Jobben auch gesetzliche Grenzen gesetzt. BAföG und die Krankenversicherung beschränken sowohl die wöchentliche Höchstarbeitszeit als auch den Verdienst.

Wer BAföG bezieht, darf innerhalb eines Jahres maximal 4800 Euro verdienen. Dabei interessiert es das BAföG-Amt nicht, ob die 4800 Euro in den Semesterferien, also innerhalb weniger Monate, oder gleichmäßig über das Jahr verteilt verdient wurden. Somit können Studenten, die den staatlichen Zuschuss erhalten, einem Job nachgehen, mit dem sie monatlich 400 Euro verdienen.

Zum kommenden Wintersemester erhöht sich der Freibetrag; dann können Studenten bis zu 450 Euro monatlich beziehungsweise 5400 Euro im Jahr verdienen. Die Einkommensgrenze sollte man einhalten, also nicht „zu viel“ arbeiten: Wird sie überschritten, kürzt der Staat seinen Zuschuss entsprechend. Da die BAföG-Zahlung an die Regelstudienzeit gekoppelt ist, sollten Studenten aufpassen, dass sie ihr Studium wegen des Nebenjobs nicht in die Länge ziehen.

Wer kein BAföG bezieht, muss dennoch eine andere Begrenzung fürs Jobben berücksichtigen: die Krankenversicherung. Studenten können bis zum 25. Geburtstag familienversichert sein und sind damit vom Versicherungsbeitrag befreit. In der Familienversicherung können sie aber nur bleiben, wenn sie monatlich maximal 415 Euro netto verdienen. Das entspricht einem Minijob mit 450 Euro. Für die vorlesungsfreie Zeit gilt eine Ausnahme: Die Einkommensgrenze darf pro Jahr drei Monate überschritten werden.

Studenten, die regelmäßig mehr verdienen oder 25 Jahre alt sind, fallen aus der Familienversicherung. Sie müssen sich selbst versichern, dafür bieten ihnen die Krankenkassen einen Studententarif an. Wer in dem günstigen Tarif bleiben will, darf während des Semesters höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten. In der vorlesungsfreien Zeit dürfen Studenten auch in Vollzeit tätig sein: Wichtig ist, dass das Studium Hauptbeschäftigung ist. Eine Verdienstgrenze gibt es nicht.

Damit sind auch die Bedingungen für das Kindergeld erfüllt: Es wird nur gezahlt, solange der Nebenjob nicht mehr als 20 Wochenstunden in Anspruch nimmt. Darüber hinaus darf der Auszubildende aber nicht älter als 24 Jahre sein.

Studenten haben auch die Möglichkeit, sich von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien zu lassen und in eine private einzutreten. Wie sich ein Nebenjob auf den Tarif auswirkt, handhaben die Anbieter unterschiedlich: Bei der Signal Iduna ist die Wochenstudenzahl des Jobs ausschlaggebend; mehr als 20 Stunden die Woche dürfen studentisch Krankenversicherte nicht arbeiten. Sie müssten dann in einen anderen Tarif wechseln. Andere Krankenversicherungen wiederum setzen eine Einkommensgrenze für den Nebenjob der Studenten fest.