Gerade beim überstürzten Beginn der Abgabe kostenloser FFP2-Masken auf Berechtigungsschein versuchten sich viele Apotheken mit kreativen Lösungen zu behelfen, um nicht den Überblick zu verlieren. Eine Berliner Apotheke muss deshalb nun mit rechtlichen Folgen rechnen: Ihr wird vorgeworfen, Datenschutzvorgaben verletzt zu haben.
Als es im Dezember mit der Maskenaktion losging, stocherten viele Apotheken noch im Dunkeln, wie sie die korrekte Abgabe dokumentieren können. Eine Berliner Apotheke, die nicht genannt werden will, hatte dabei nach eigenen Angaben versucht, mittels der eigenen Kundenkartei eine gewisse Nachvollziehbarkeit herzustellen: „Wir wollten verhindern, dass da Missbrauch betrieben wird. Und da standen massenhaft Menschen, die wir zuvor noch nie hier gesehen haben“, sagt die Inhaberin. Deshalb seien die Kunden bei der Abgabe aufgefordert worden, ein Kundenkonto anzulegen.
„Was hätten wir auch tun sollen?“, fragt sie. „Das war nur direkt zu Beginn der Maskenabgabe, als niemand so richtig wusste, was zu tun ist. Wir haben das nur die ersten anderthalb Tage so gemacht.“ Das reicht allerdings schon: „Ein Kunde muss sich so darüber geärgert haben, dass er zum Datenschutzbeauftragten gegangen ist und uns da angeschwärzt hat.“
Von dem erhielt sie nun unerwünschte Post: „Bei uns ist eine Beschwerde zu einem möglichen datenschutzrechtlichen Verstoß in Ihrem Verantwortungsbereich eingegangen“, heißt es darin. Aufgrund der vorgebrachten Sachverhalte sei ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen nicht ausgeschlossen, weswegen die Apotheke aufgefordert wird, Auskunft zu erteilen: unter anderem darüber, welche Daten bei Erstellen einer Kundenkarte verarbeitet werden, zu welchem Zweck dies geschieht und auf welche Rechtsgrundlage sich die beschriebene Verarbeitung der Daten stützt.
Drei Wochen habe sie nun Zeit, zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen. „Ich habe jetzt mit dem Berliner Apothekerverein gesprochen, der wiederum die Anwältin kontaktiert hat, die die Datenschutz-Seminare gemacht hat. Mit ihr werde ich das jetzt besprechen“, sagt die Inhaberin. Welchen weiteren Verlauf das Verfahren nehmen, könne sie auch noch nicht abschätzen. „Wir gehen aber davon aus, dass es glimpflich ausgeht. Hoffentlich kriegen wir nur eine Verwarnung.“
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