TV-Beitrag

HR über Apotheker und Ärzte

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Berlin -

Nicht alle TV-Beiträge stellen Apotheker als geldgierige Schubladenzieher dar: Die TV-Sendung „de facto“ vom Hessischen Rundfunk (HR) beschäftigte sich in ihrer gestrigen Ausgabe mit Polymedikation bei Senioren. Als Beispiel dafür, wie unentdeckte Interaktionen von Heimbewohnern aufgedeckt werden können, wird die Arbeit eines Apothekers aus dem hessischen Ort Schlitz genannt. Auch die teilweise schwierige Abstimmung der Apotheker mit den Ärzten wird thematisiert.

Unter dem Titel „Gefährlicher Cocktail – Wie sich Senioren mit Medikamenten selber schaden“ wird in dem Beitrag zunächst eine Studie der AOK zitiert: Alleine im ersten Quartal 2012 seien demnach 2,3 Millionen „gefährliche“ Medikamentenkombinationen festgestellt worden, mehr als 200.000 davon seien sogar lebensgefährlich.

In der Sendung wird der heimversorgende Apotheker Dr. Christian Gerninghaus vorgestellt. Der Pharmazeut beliefert seit Jahren verschiedene Seniorenstifte und überprüft die Medikation der Heimbewohner auf Interaktionen. Verschreibt der Arzt eine neue Medikation, warnt seine Apothekensoftware ihn automatisch vor möglichen Interaktionen.

Als Beispiel nennt Gerninghaus die häufig verschriebene Kombination Marcumar (Phenprocoumon) mit Acetylsalicylsäure, bei der unkontrollierbare Blutungen vorkommen könnten.

„Der Apotheker darf die Rezepte aber nicht eigenhändig abändern“, heißt es in dem Beitrag weiter. Er könne nur „vorsichtig beim Arzt anfragen“, ob dieser seine Verschreibung umstellen könne. Schließlich fühlten sich „manche Ärzte auf den Schlips getreten“, wenn sie vom Apotheker gebeten werden, die Medikation zu ändern.

Gerninghaus fügt hinzu: Als Apotheker dürfe man den Arzt nicht schlecht aussehen lassen. Er schicke die Patienten daher erst einmal weg und kläre die Änderung der Verschreibung im Hintergrund diskret mit dem Arzt.

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