Urteil

Fehlbehandlung mit Todesfolge

, Uhr

Ein Arzt, der Krebskranke mit wissenschaftlich nicht anerkannten Methoden behandelt und dabei den Tod eines Menschen verursacht hat, ist zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Saarbrücker Landgericht erklärte den 64-Jährigen aus dem saarländischen Homburg unter anderem der Körperverletzung mit Todesfolge für schuldig. Dem Arzt wurde nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vorläufig die Zulassung entzogen. Er muss zudem 20.000 Euro an gemeinnützige Organisationen zahlen.

Der Facharzt hatte vor Gericht zugegeben, zwei krebskranke Patienten mit einer nicht anerkannten Blutwäsche-Methode behandelt zu haben, ohne sie zuvor ausreichend aufgeklärt zu haben. Ein 60 Jahre alter, bereits todkranker Mann aus Griechenland starb kurz nach der Behandlung im Krankenhaus. Eine 14-Jährige überlebte zunächst die Blutwäsche, erlag aber später ihrer Krankheit.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr aus Ressort
Bundesverfassungsgericht muss entscheiden
BaföG nicht unter Bürgergeld
Für immer als „Mohren-Apotheke“ unter Denkmalschutz
Mohren-Apotheke: Köpfe weg, Name bleibt

APOTHEKE ADHOC Debatte