ABDA: Arzneimittel-Tipps für Ramadan APOTHEKE ADHOC, 09.07.2013 15:22 Uhr
Zum Start des Fastenmonats Ramadan warnt die ABDA Muslime davor, unbedacht auf die Einnahme ihrer Medikamente zu verzichten. Verstöße gegen das Fastengebot seien durch die Anpassung der Dosis oder das Ausweichen auf eine andere Darreichungsform vermeidbar. Muslime, die Arzneimittel einnehmen, sollten Rücksprache mit ihrem Apotheker oder Arzt halten.
Muslime verzichten während des Ramadans eigentlich tagsüber auf Essen und Trinken – im Notfall dürfen sie das Fasten aber unterbrechen. Die ABDA empfiehlt Diabetikern, mehrmals täglich die Blutzuckerwerte zu kontrollieren. Zudem sollten sie immer Traubenzucker dabei haben, um Unterzuckerungen zu beheben. Sie sollten sich außerdem dazu beraten lassen, wie sie die Medikamenteneinnahme auf die geänderten Essenszeiten abstimmten.
„Wer dauerhaft zu bestimmten Tageszeiten Medikamente einnehmen muss, sollte mit seinem Arzt oder Apotheker eine individuelle Lösung finden“, sagte Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. Bei einigen Krankheiten sei es möglich, die Medikamente ausnahmsweise nachts einzunehmen oder auf einen Arzneistoff auszuweichen, der seltener eingenommen werden muss.Auch bei den Arzneiformen gebe es Unterschiede – nicht jedes Medikament sei durch den Koran verboten, so die ABDA. Dazu zählen demnach Dosiersprays oder Pulverinhalatoren gegen Asthma und andere Lungenkrankheiten sowie Salben oder Augentropfen. Nasentropfen und Zäpfchen sind hingegen verboten.
Kranke, Schwangere oder Reisende müssen nach den Regeln des Korans nicht fasten: Sie können die verpassten Tage bis zum nächsten Ramadan nachholen. Ist dies nicht möglich, kann stattdessen auch Essen an Bedürftige oder Geld gespendet werden. Der Fastenmonat beginnt heute, vom 8. bis 10. August findet das Fastenbrechenfest statt.