Stolperseil auf Apothekenparkplatz APOTHEKE ADHOC, 01.10.2016 15:49 Uhr
Unberechtigt auf dem Apothekenparkplatz stehende Autos sind ein Ärgernis. Vor den Stellplätzen der Brigach Apotheke im baden-württembergischen Brigachtal spannt der Parkplatzbesitzer nachts ein Drahtseil, um Falschparker abzuhalten. Weil eine Fußgängerin wegen des Seils stürzte, ermittelt jedoch die Polizei – wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.
Eine 61-jährige Fußgängerin ist am vergangenen Donnerstagmittag bei der Brigach Apotheke von Inhaberin Brigitta Bihlmaier an einem Drahtseil hängen geblieben und gestürzt. Die Frau verletzte sich beim Sturz.
Die Passantin ging laut Polizeibericht über den Parkplatz, der unter anderem von den Apothekenkunden genutzt wird. Dabei nutzte sie den Weg zwischen einem geparkten Auto und einem breiten Metallpfosten. An dem Pfosten war ein Ende eines locker hängenden Drahtseils befestigt. Dieses warf eine Schlaufe, in der sich die Frau mit dem Fuß verhedderte und hinfiel.
Die Drahtseilvorrichtung wurde vom Parkplatzbesitzer angebracht. Nachts, wenn auf dem Parkplatz keine Kundenfahrzeuge mehr stehen, wird es vor die Einfahrt gespannt, um unberechtigtes Parken zu verhindern. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts auf einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gegen den Parkplatzinhaber.
Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr liegt nach Strafgesetzbuch vor, wenn die Sicherheit des Verkehrs dadurch beeinträchtigt wird, dass beispielsweise „Hindernisse bereitet“ werden, durch die „Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert“ gefährdet werden. Solche Eingriffe können Freiheits- oder Geldstrafen nach sich ziehen.
Ob das angebrachte Drahtseil allerdings ein gefährlicher Eingriff ist, muss noch geklärt werden: „Unberechtigtes Parken zu verhindern, etwa durch Balken, Poller oder eben ein Drahtseil, ist zulässig“, so ein Sprecher der Polizei. Womöglich hätte der Stellplatzinhaber das Seil aber besser kennzeichnen müssen, etwa mit rot-weißen Warnbändern. Entfernen musste er es laut Polizei bislang nicht.
Falschparker auf Kundenparkplätzen etwa mit Anketten am Wegfahren zu hindern, kann ebenfalls rechtliche Folgen haben: Die Autobesitzer könnten den Parkplatzinhaber wegen Nötigung anzeigen, denn die Fahrer müssen ihren Wagen gegen ihren Willen stehenlassen.