Pflege-TÜV

Falsche Pflegenoten nicht ins Internet

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Ein Pflegedienst aus dem Raum Oldenburg in Niedersachsen hat sich mit Erfolg vor Gericht gegen die Veröffentlichung einer Qualitätsprüfung gewehrt. Der Dienst hatte dabei mit der Pflegenote 3,3 abgeschnitten, wie das Sozialgericht Oldenburg mitteilte. Nach Ansicht der Richter hatten die Prüfer falsch bewertet.

Der Gesetzgeber schreibt seit 2010 vor, dass die Ergebnisse der Prüfung unter anderem ins Internet gestellt werden. Den sogenannten Transparenzbericht fertigt der medizinische Dienst der Krankenkassen an. Dabei müssen die Prüfer nach Angaben des Gerichts besonders den Zustand der Gepflegten berücksichtigen. Mit Hilfe der Noten sollen sich Pflegebedürftige und Angehörige besser informieren können.

In dem konkreten Fall sei bei der Bewertung aber fälschlicherweise zu stark Wert darauf gelegt worden, wie gut der ambulante Dienst seine Pflege dokumentiere. Zudem sei nur die Pflege von fünf Menschen überprüft worden, obwohl der Dienst 80 Menschen betreue. Deshalb untersagte das Gericht die Veröffentlichung dieses Berichtes. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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