Kein Vorsatz, kein Mord

Falsche Narkoseärztin: BGH hebt Urteil auf

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Berlin -

Das Landgericht Kassel verurteilte eine falsche Narkoseärztin aus Hessen unter anderem wegen dreifachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe. Nun hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil teils auf.

Die Frau hatte sich mit einer gefälschten Approbationsurkunde eine Anstellung als Narkoseärztin erschlichen. Das Landgericht Kassel hatte die 53-Jährige im Mai 2022 unter anderem wegen dreifachen Mordes und des versuchten Mordes in zehn Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die 6. Große Strafkammer stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Nach Überzeugung der Richter starben durch Behandlungsfehler der Frau drei Patienten, andere trugen schwere Schäden davon.

Die Angeklagte, die von 2015 bis 2018 in einem Hospital in Fritzlar (Schwalm-Eder-Kreis) gearbeitet hatte, war in Revision gegangen. Der BGH hat den Schuldspruch jetzt hinsichtlich des Mordes und des versuchten Mordes wegen sachlich-rechtlicher Fehler teilweise aufgehoben. Eine andere Strafkammer des Landgerichts muss den Fall nunmehr neu verhandeln und entscheiden.

Das Landgericht habe zwar zutreffend erkannt, „dass die hier gegebene objektive Gefährlichkeit der Tathandlung wesentlicher Indikator sowohl für das Wissens- als auch für das Willenselement des bedingten Tötungsvorsatzes“ sei, hieß es. „Es hat aber weder in allen Fällen eine tatzeitbezogene Prüfung des Tötungsvorsatzes durchgeführt noch vorsatzkritische Umstände, die sich aus dem Verhalten der Angeklagten bei den durchgeführten Operationen und ihrer Persönlichkeitsstruktur ergaben, hinreichend in den Blick genommen.“

Die Aufhebung der Einzelstrafen in 13 Fällen entziehe sowohl dem Ausspruch der Gesamtstrafe als auch der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld die Grundlage. Die Feststellungen zum objektiven Kerngeschehen der einzelnen Taten konnten laut BGH allerdings bestehen bleiben.

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