Ein Arzt aus Niederbayern soll zu Beginn der Corona-Pandemie falsche Atteste ausgestellt haben, die Patienten aus angeblich medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreiten.
Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll der 59-Jährige wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 95 Fällen für zweieinhalb Jahre in Haft. Zudem plädierte der Ankläger am Mittwoch vor dem Amtsgericht Passau auf ein dreijähriges Berufsverbot für den Mann. Die beiden Verteidiger des Arztes forderten Freispruch. Die Verkündung des Urteils ist für 10. Mai vorgesehen.
Die Patienten lebten zum Teil weit entfernt und hätten die Bescheinigungen schriftlich bestellt. Die Atteste seien „auf Zuruf“ und ohne vorherige Untersuchung und Befunderhebung erstellt worden, so die Staatsanwaltschaft. Neben den Masken-Attesten soll der Angeklagte den Patienten auch bescheinigt haben, dass sie sich nicht die Hände desinfizieren müssen.
Der Prozess wurde begleitet von Anhängern des Arztes, die während der Verhandlungen immer wieder ermahnt wurden, ihre Masken über Mund und Nase zu tragen. Die Plädoyers der Verteidiger und das letzte Wort des Angeklagten bedachten sie mit lautem Applaus.
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