Urkundenfälschung

„Falsche“ Ärztin vor Gericht

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Jahrelang soll sie Patienten in einer Hamburger Kinderklinik behandelt haben, ohne ihre Arztausbildung abgeschlossen zu haben: Eine 34-Jährige muss sich dafür am kommenden Mittwoch wegen Urkundenfälschung, Betrugs und Missbrauchs von Berufsbezeichnungen vor dem Amtsgericht der Hansestadt verantworten. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll sich die Frau im März 2003 mit einer gefälschten Approbationsurkunde als Ärztin im Praktikum und ein Jahr später als Assistenzärztin am Universitätskrankenhaus Eppendorf (UKE) beworben haben. Sie arbeitete fehlerfrei, bis der Betrug aufflog. Für den Prozess ist ein Verhandlungstag angesetzt.

Der spektakuläre Fall der „falschen“ Ärztin hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Nach Angaben des Krankenhauses war die Frau bei Kollegen sehr beliebt und wegen ihres Wissens hoch geschätzt. Ihre wissenschaftlichen Arbeiten wurden mit Preisen ausgezeichnet. Eine Gefährdung von Patienten schloss die Klinik nach der Aufdeckung des Skandals im August 2007 aus. Die Hochstaplerin habe stets unter Aufsicht von Fach- und Oberärzten praktiziert, sagte der Ärztliche Direktor.

Nach Klinikangaben war sie während des Medizinstudiums dreimal durch eine Zwischenprüfung gefallen und konnte ihre Ausbildung daher nicht erfolgreich beenden. Sie studierte trotzdem weiter und bewarb sich dann mit einer gefälschten Zulassung am UKE. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin kopierte die Angeklagte dafür die Zeugnisse ihres Lebensgefährten, der Arzt ist, und fügte darin ihren Namen ein. Der Betrug flog auf, als die Hamburger Ärztekammer auf die Vorlage der Originale bestand. Die Frau zeigte sich daraufhin selbst an und legte gegenüber Klinik und Staatsanwaltschaft ein Geständnis ab.

Im Fall einer Verurteilung droht der Frau unter Umständen eine Haftstrafe. Betrug und Urkundenfälschung können mit einer Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. Die missbräuchliche Verwendung von Berufsbezeichnungen wird laut Strafgesetzbuch mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft.

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